Über 930.000 Euro häuften sich an Anwaltskosten für Bürgermeister Klaus Luger und fünf Magistratsmitarbeiter in der sog. “Aktenaffäre” auf. Der Betrag ist mittlerweile fast dreimal so hoch wie der entstandene Schaden, der vom Bundesrechnungshof auf aktuell 382.000 Euro geschätzt wird.
Für 2019 sind 340.000 Euro an Anwaltskosten budgetiert, weitere 200.000 Euro liegen als “Reserve” (Haushaltsübertragung von 2018) bereit. In Summe würden die Rechtskosten für Bürgermeister Klaus Luger & Co. damit auf 1,13 Millionen Euro steigen. “Die Linzer Aktenaffäre ufert kostenmäßig immer weiter aus“, sagen ÖVP-Klubobmann Martin Hajart und Kontrollausschussvorsitzender Felix Eypeltauer zur “eigentümlich und abstrus anmutenden Abwehrstrategie der roten Magistratsspitze.”
Bereits im September hatte laut Medienberichten der Rechnungshof die bis damals angefallenen 377.000 Euro an Rechtsanwaltskosten kritisiert. „Nun steigen die Anwaltskosten ungebremst weiter. Die Kritik des Rechnungshofes muss endlich ernst genommen werden. Wir müssen bei den Rechtskosten die Notbremse ziehen“, so Hajart und Eypeltauer. Der Rechnungshof hat die Rechtsanwaltskosten als „vermeidbar“ und „wenig transparent“ bezeichnet sowie die „fehlende Prüfung der Preisangemessenheit“ kritisiert und eine “fehlende fundierte Entscheidungsgrundlage“ für die Gremien festgestellt. “Statt nun endlich Offenheit und Transparenz in der Aufklärung walten zu lassen, setzen die Verantwortlichen offenbar weiterhin auf Geheimhaltung. Das bringt die Verantwortlichen in Erklärungsnot.”
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