Als weltweit eine der ersten Städte hat Linz auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen reagiert. Ab sofort soll ein Verhaltenskodex für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen. Unter anderem wurde das Geschwindigkeitslimit auf 20km/h begrenzt, in Fußgängerzonen und anderen sensiblen Bereichen sogar auf 10km/h.
„Dieser Verhaltenskodex ist eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen, die in Linz ein Verleihsystem für E-Scooter anbieten möchten. Es wird dadurch eine gemeinsame Grundlage für die sinnvolle Einbindung von E-Scootern im Stadtverkehr geschaffen. S-fern die Regelungsinhalte auf diesem Weg nicht durchgesetzt werden können, bildet der Verhaltenskodex die Grundlage für eine ortspolizeiliche Regelung“, sagt der zuständige Stadtrat Markus Hein. Der Verhaltenskodex wurde mit Hilfe der Experten des Stadtpolizeikommandos Linz und mit den E-Scooter-Betreibern ausgearbeitet.
11 Punkte-Programm für Linz
Der Kodex enthält in Form von 11 Punkten die „Dos“ und „Don‘ts“ sowie die Rahmenbedingungen für die Verleihfirmen. Der von den Betreiberfirmen unterzeichnete Verhaltenskodex beinhaltet sowohl die Pflichten für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter, als auch eine Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in den Fußgängerzonen.
Die Vereinbarungen im Detail
Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich zur verbindlichen Einhaltung nachstehender Regelungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs:
I. Verwendete E-Scooter: Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Normen (StVO, KFG, usw.) entsprechen.
II. Wartung und Qualitätskontrolle: Die Betreiber stellen eine fach- und sachgerechte Wartung und Qualitätskontrolle der verwendeten E-Scooter mit eigenem Personal vor Ort sicher. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und der öffentlichen Sicherheit (z. B. Brandgefahr in Privaträumlichkeiten) verzichten die Betreiber auf ein sogenanntes Freelancer-Modell.
III. Sicherheitsmaßnahmen: Die Betreiber empfehlen ihren Nutzern unmissverständlich, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fußgängern zu beachten. Die Betreiber kommunizieren den Benutzern fortlaufend, wo die Nutzung von E-Scootern in Linz untersagt ist. Alle registrierten Unfälle mit Personenschaden werden der Stadt Linz innerhalb zwei Wochen zu statistischen Zwecken und zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit gemeldet.
Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern
a. in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie
b. im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.
Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt festgelegt. Derzeit sind dies Fußgängerzonen und sämtliche innerstädtische Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-MedCampus-Park.
Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer größeren Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausmaß die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt. (z. B. Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest „Wein & Kunst“ und Linzer Genusslandstraße)
IV. Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse: Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche Fähigkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können. (z. B. Ansammlung einer großen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc.).
V. Verteilung und Nachtruhe: Die Betreiber verpflichten sich, dass je Standort maximal fünf E-Scooter pro Betreiber aufgestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Verteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gestört werden. Bei der Verteilung der E-Scooter verpflichten sich die Betreiber, zur Einhaltung folgender Vorgaben:
a. kein Abstellen in Radabstellanlagen
b. kein Abstellen vor Zugängen/Einfahrten
c. kein Abstellen in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen
d. kein Abstellen auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite
e. kein Abstellen auf taktilen Einrichtungen
VI. Nutzungsrate: Die Betreiber geben die allgemeinen örtlichen Beschränkungen ihres Systems und die Anzahl von verwendeten E-Scootern bekannt. Weiters geben sie etwaige Planungen für die Ausweitung des Systems, die beabsichtigte Zielauslastung (z. B. mindestens 1 Fahrt pro E-Scooter und Tag) sowie den Verteilungsplan bekannt. Die Übermittlung der Daten erfolgt vierteljährlich durch die Betreiber an die Stadt Linz oder wenn diese die Be-treiber dazu entsprechend auffordert. Wenn ein Betreiber die angestrebten Ziele nicht erreicht, ergreift er umgehend Maßnahmen. (z. B. Anzahl der E-Scooter begrenzen, Umverteilung verbessern, Marketing optimieren).
VII. Parkplätze/-zonen: Ausgewiesene Parkplätze/Parkzonen sowie Parkverbotszonen können jederzeit seitens der Stadt Linz vorgegeben werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass sie eine dafür notwendige Funktion zur Anzeige von Parkplät-zen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen jederzeit in ihrer Applikation imple-mentieren können. Die Einrichtung von Parkplätzen/Parkzonen sowie Park-verbotszonen in der Applikation erfolgt binnen 14 Tage nach Bekanntgabe der Stadt Linz durch die Betreiber.
VIII. Sitz & Ansprechpartner: Die Betreiber müssen dauerhaft in Österreich niedergelassen sein. Eine verantwortliche Person vertritt den Betrieb in Österreich und ist für die Diskussion und Behebung von Problemen, welche die Stadt gegenüber dem Betreiber aufzeigt, erreichbar. Amtssprache für alle Gespräche mit dem Betreiber ist deutsch. Der Betreiber gibt überdies einen Ansprechpartner bekannt (samt Telefonnummer und E-Mailadresse), an den die Stadt Linz und die Polizei Anfragen von Bürgern bzw. Nutzern direkt weitergeben darf. Dieser Ansprechpartner hat für Anliegen der Stadt sowie für Bürgerbeschwerden jedenfalls zwischen 6 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.
IX. Datenaustausch: Die Unternehmen stellen der Stadt Nutzungsdaten (z. B. Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage für Planungszwecke zur Verfügung.
X. Vermeidung von Missständen: Es liegt in der Verantwortung der Unter-nehmen, die E-Scooter-Nutzer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (z. B. keine Gehsteige zu befahren). Ziel der Betreiber ist es, den Nut-zern das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem sie Aufklärungsmaßnahmen ergreifen und nicht konformes Parken sanktionieren. Solche Maßnahmen sollten tunlichst in die Nutzungsbedingungen der Applikation aufgenommen werden. Insbesondere haben die betreibenden Unterneh-mer die Nutzer in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschließen.
E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen. Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist können E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.
XI. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar wer-den, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dieses Verhaltenskodex am nächsten kommt.
Statement Martin Skerlan (Tier)
„Die Firma TIER Mobility möchte als Anbieter von E-Scootern, mit der Stadt Linz und dem Stadtpolizeikommando im positiven Austausch stehen und wird natürlich den neu umgesetzten Verhaltenskodex für Linz mittragen. Es ist in unserem Interesse, als positives Beispiel voranzugehen und etwaige Probleme bereits von Anfang an auszumerzen.
Wir möchten uns ganz herzlich bei der Stadt Linz, vor allem Herrn Vizebürgermeister Hein und seinem Büro für die äußerst positive Zusammenarbeit bedanken. Mit dem neuen Verhaltenskodex werden Spielregeln aufgestellt, die positive Effekte für die Stadt Linz, die Benutzer, uns als Anbieter, aber auch in erster Linie für die Bürgerinnen und Bürger von Linz mit sich bringen werden.“
Statement Philipp Szep (Circ)
„Als Vertreter von Circ, begrüße ich die Einführung eines verbindlichen Verhaltenskodexes für Linz. Mit der vorliegenden Vereinbarung wird das Zu-sammenleben zwischen den Scooter-Kundinnen und -Kunden, der Stadt und den E-Scooter-Betreibern für alle nach nachvollziehbaren Kriterien geregelt. Sowohl den Interessen der Kundinnen und Kunden nach Sicherheit und Convenience als auch den Interessen der Stadt Linz und der E-Scooter-Betreiber wird damit Rechnung getragen.
Circ ist europaweit in über 30 Städten vertreten und wir sind aufgrund unserer internationalen Tätigkeit mit den unterschiedlichsten lokalen Regulierungen vertraut. Unser Ziel ist es dabei stets, ein positiver und guter Partner der jeweiligen Stadt zu sein.
Regulierungen sind allerdings immer nur so stark, wie sie auch eingehalten werden. Wir appellieren daher an die Stadt und an alle Partner, eine flächendeckende Einhaltung der nun getroffenen Vereinbarung sicherzustellen und auch zu exekutieren“, erklärte der gebürtige Linzer Philipp Szep, Geschäftsführer von Circ in Österreich.
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