Über ein Jahr lang sollen die Kellner und Barkeeper für den 43-Jährigen gearbeitet haben, ohne dass er auch nur einen Cent an Sozialversicherungsbeiträgen eingezahlt hätte, berichtet der ORF weiter. Laut dem Landesgericht Linz sind mindestens zehn Kellner und Barkeeper betroffen, die in den drei Nachtlokalen und Bars des Linzers beschäftigt waren. Zudem soll der Beschuldigte einen Kellner genötigt haben, die Finanzpolizei anzulügen, um die illegalen Beschäftigungen nicht auffliegen zu lassen. Bis zu drei Jahre Haft stehen auf die vorgeworfenen Delikte, der Richter entschied sich aber für 2.200 Euro Geldstrafe, die der Beklagte sofort zahlte. Damit gilt das Verfahren als ohne Urteil eingestellt.
Trotz des vorliegenden Gerichtsurteils will der 43.-jährige Heim mo M. jetzt die Medien verklagen: „Der ORF hat morgen eine Klage wegen Falschmeldung“, so der 43-jährige Wirt, der die ORF-Berichterstattung als „Lüge“ bezeichnete. Auch anderen Medien gegenüber will der Gastronom nach der Veröffentlichung der Meldung gerichtlich vorgehen: „Die Polizei hat bereits Anzeige aufgenommen und morgen wird es vom Rechtsanwalt eingereicht.“
Erste Insolvenz: „PGI Planquadrat GmbH“
Der betroffene Gastronom sorgte bereits zuvor für Aufregung in der Branche: Er ist/war bei zwei GmbHs maßgeblich mitwirkend, über die in den letzten Monaten Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Im August 2014 über die „PGI Planquadrat Gastronomie GmbH“ mit Sitz in der Badgasse 7, 4020 Linz. Zur GmbH gehörten drei Lokale im Infracenter, die mittlerweile geschlossen sind. Die Höhe der Schulden belaufen sich laut KSV auf EUR 201.000,- (lt. letzter Firmenbuchbilanz aus 2012). Schlechter Geschäftsgang und drückende Schulden führten über Antrag eines Gläubigers zur Eröffnung des Konkurses, so der KSV.
Zweite Pleite: „HMM Gastronomie GmbH“
Am 22. Dezember 2014 wurde dann auch noch über die „HMM Gastronomie Gmbh“ das Insolvenzverfahren eröffnet, berichtet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV). Die letzte, dem Firmenbuch vorgelegte Bilanz ist zwar für die jetzige Insolvenz nur bedingt aussagekräftig, doch werden dort zum 31.12.2013 bereits Verbindlichkeiten von rund EUR 313.600.- ausgewiesen, so der AKV. Als Gesellschafter sind der betroffene Gastronom (49 Prozent) sowie dessen Mutter (51 Prozent) eingetragen. Seit Juni 2012 besteht die Gewerbeberechtigung für den Bereich Gastronomie in der Betriebsart eines Cafes. Die Geschäftszeiten jeweils von 21 bis 06 Uhr früh lassen jedoch annehmen,
dass es sich um keinen üblichen Cafehausbetrieb handelt, berichtet der AKV weiter. Zuletzt bestanden 15 aufrechte Dienstverhältnisse, zeitweise sollen bis zu fünf Lokale in der Altstadt und in Urfahr betrieben worden sein.