Ein historisch interessante Kleinod findet sich auf beiden Seiten des Linzer Donauufers (Höhe Jahrmarktgelände).
Der „Fischereigrenzstein“ aus dem Jahr 1910 bildet die Grenze des so genannten „Pleschingerrechts“, das bis einen Kilometer stromabwärts des Pleschinger Sees gilt.
„Erlaubt sind 2 Ruten mit je einem Haken, Ausfang pro Tag: maximal 5 Fische“, heißt es in den dazugehörigen Fischereibestimmungen.

























