Verrückt: Gleich 71 Volksbegehren sind aktuell in der sog. „Unterstützungsphase“. Einige haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt, weil die dafür nötigen Gebühren in fünffacher Höhe zurückerstattet werden – das macht pro Volksbegehren (mit mehr als 100.000 Unterstützungen) einen Gewinn von über 13.500 Euro.
Klar ist: Es braucht dringend eine Reform, denn selbst bei einer Million Unterschriften besteht kein rechtlicher Zwang, die Forderung auch umzusetzen. Der Nationalrat muss den Inhalt des Volksbegehrens „behandeln“. In der Praxis heißt das: Es wird kurz darüber diskutiert und dann schubladisiert….
Verfahren im Ausschuss des Nationalrats
Zur Vorberatung wird ein Volksbegehren ab 100.000 Stimmen dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen, in Sonderfällen wird eigens ein Ausschuss dafür eingerichtet. Zu den Beratungen können Experten und Sachverständige hinzugezogen werden. Auch die Bevollmächtigten des Volksbegehrens haben das Recht, an den Ausschuss- bzw. Unterausschussberatungen teilzunehmen.
Nach fünf Monaten Vorbereitung ins Plan um des Nationalrates
Die Vorberatung eines Volksbegehrens im Ausschuss hat innerhalb eines Monates nach der Zuweisung zu beginnen. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat jedenfalls ein Bericht über das Ergebnis der Beratungen zu erstatten. Danach wird das Volksbegehren auch im Plenum des Nationalrates beraten.
Da die Anliegen eines Volksbegehrens für den Nationalrat rechtlich allerdings in keiner Weise bindend sind, müssen die Abgeordneten von Fall zu Fall über eine Umsetzung beraten.
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