Linz bekommt ein Taubenfütterungsverbot: Wer künftig auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen Tauben füttert oder Futter auslegt, verstößt gegen die neue Verordnung. Bis zu 218 Euro können künftig an Strafe fällig werden. Ziel sind weniger Taubenkot und herumliegende Futterreste. Auffällig ist allerdings, wer vom Verbot nicht erfasst wird: Enten und Schwäne dürfen weiterhin gefüttert werden – speziell im Sommerhalbjahr ist das absoluter Unsinn.
Der Linzer Gemeinderat hat die neue Taubenfütterungsverbotsverordnung auf den Weg gebracht. Sie betrifft öffentliche Straßen und Plätze ebenso wie Grünanlagen und Parkplätze. Auch das gezielte Auslegen oder Bereitstellen von Futter fällt darunter. Die Stadt will damit vor allem Verschmutzungen durch Taubenkot und nicht gefressene Futterreste reduzieren. Vorausgegangen waren Beratungen im städtischen Sicherheitsausschuss.

Warum nur die Tauben?
So nachvollziehbar das Ziel sauberer öffentlicher Flächen ist, so inkonsequent erscheint die Beschränkung auf Tauben. Denn gerade an der Donau und anderen Gewässern werden auch Enten und Schwäne regelmäßig von Menschen gefüttert – oftmals mit Brot und anderen ungeeigneten Lebensmitteln. Vor allem migrantische Familien mit ihren Kindern füttern die Wildtiere zuhauf, Anrainer der Eisenbahnbrücke berichten, dass bei dortigen Donaustrand altes Fladenbrot säckeweise in die Donau gekippt werden soll.
Tierschutz Austria warnt generell vor Brot, Essensresten und stark verarbeiteten Lebensmitteln als Vogelfutter. Falsche Fütterung könne Verdauungsprobleme und Mangelernährung verursachen und den Tieren langfristig schaden.
Besonders in der warmen Jahreshälfte ist zusätzlich zu bedenken, dass Wasservögel grundsätzlich ausreichend natürliche Nahrung finden. Ein zumindest saisonales Fütterungsverbot für Enten und Schwäne wäre daher eine naheliegende Ergänzung, die nicht nur Verschmutzungen reduzieren, sondern auch den Tierschutz stärker in den Mittelpunkt rücken könnte.














