In den ersten drei Quartalen 2025 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft an 17.649 Personen verliehen – das entspricht der Einwohnerzahl von OÖs sechstgrößter Stadt Braunau. Damit erfolgten laut Statistik Austria um 11,5 Prozent mehr Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im schwarz-blauen Oberösterreich hingegen gab es einen Einbürgerungs-Rückgang von fast neun Prozent.
Skurril: 38,2 % der Einbürgerungen gehen auf „NS-Opfer und deren Nachkommen“ zurück, die bis auf wenige Ausnahmen im Ausland leben. Heuer wurden 6.745 vom NS-Regime politisch Verfolgte und deren Nachkommen eingebürgert, um 10,5 % mehr als in den ersten drei Quartalen 2024. Möglich wird das durch §58c StbG. Diesem zufolge sind auch alle Nachkommen von Menschen, die zwischen 1933 und 1945 politisch oder aus ethnischen Gründen vom NS-Regime verfolgt wurden, staatsbürgerschaftsberechtigt. Obwohl der Großteil der direkt betroffenen Menschen altersmäßig bereits längst verstorben ist (ein im Jahr 1945 Zwanzigjähriger wäre heute zum Beispiel bereits 100 Jahre alt) geht der Einbürgerungsboom bei dieser Gruppe (vor allem bei den Nachkommen) ungebremst weiter.
§ 58c StbG (Auszug)
Ein Fremder erwirbt … die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde schriftlich anzeigt, sich als Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben zu haben, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.
Weiters erwirbt ein Fremder die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigt und durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige geeignete und gleichwertige Bescheinigungsmittel nachweist, dass er Nachkomme in direkter absteigender Linie einer Person ist, die als Staatsbürger aufgrund von Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches oder wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich vor dem 9. Mai 1945 im Bundesgebiet oder im Ausland ums Leben gekommen ist, oder einer Person ist, die als Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder als Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 9. Mai 1945 aufgrund von Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches oder wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich im Bundesgebiet oder im Ausland ums Leben gekommen ist.“
Nahezu die Hälfte der in Österreich wohnhaften Eingebürgerten (47,4 %) waren zuvor Angehörige eines der folgenden fünf Staaten: Syrien (2.080 oder 19,1 % aller 2025 Eingebürgerten mit Inlandswohnsitz), Türkei (10,8 %), Afghanistan (8,0 %), Bosnien und Herzegowina (4,8 %) sowie Iran (4,7 %).
In sieben Bundesländern wurden von Jänner bis September 2025 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die relativen Zuwächse waren in Vorarlberg (+43,6 % auf 701 Einbürgerungen) am höchsten, gefolgt vom Burgenland (+30,1 % auf 186), Niederösterreich (+28,5 % auf 2 045), Wien (+18,3 % auf 3 284), Tirol (+9,2 % auf 775), Steiermark (+7,6 % auf 1 367) und Kärnten (+2,0 % auf 363). In Oberösterreich (−8,7 % auf 1 707) und in Salzburg (−5,8 % auf 457) gab es im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2024 weniger Einbürgerungen.

























