Verrückt: Gleich 42 Volksbegehren sind aktuell in der sog. „Unterstützungsphase“. Einige haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt, weil die dafür nötigen Gebühren in fünffacher Höhe zurückerstattet werden – das macht pro Volksbegehren (mit mehr als 100.000 Unterstützungen) einen Gewinn von über 13.500 Euro.
Die diversen „Volksbegehren“, die derzeit unterstützt werden können, decken alle möglichen (und unmöglichen) Bereiche ab. Aktuell sind 42 mehr oder weniger sinnvolle Volksbegehren in der sog. „Unterstützungsphase“ und können online via ID Austria oder persönlich am jeweiligen Gemeindeamt/Rathaus unterschrieben werden. Ein Begehren fordert etwa die „Abtreibungspille“ rezeptfrei“, ein anderes „Gratis Verhütung“. Weiters im Angebot:
- Die Forderung nach einem „Inflationssenkungsgesetz“
- Auch der Klassiker „Abschaffung der Sommerzeit“ ist wieder mal im Rennen.
- „Karfreitag als Feiertag für Alle“
- Tempolimit-Volksbefragung für 100km/h auf Autobahnen
- Forderung nach einer Möglichkeit zur Abwahl des Bundespräsidenten
- „Bitcoin für Österreich“ (Einführung eines Gesetzes zur Schaffung einer staatlichen Bitcoin-Reserve)
- „Flächendeckendes Böllerverbot in Österreich“
- „Smartmeter-Diktatur in Österreich beenden“
- „Nie wieder Krieg – NEIN zum Krieg, schon gar NICHT an der Seite von EU und NATO!“
- „Nummerntafel für Fahrräder“
Auch wenn manche Volksbegehren zum Schmunzeln verleitet, wäre dies eigentlich ein enorm wichtiges Instrument für eine funktionierende Demokratie. Im Herbst soll die lang erwartete Reform kommen, die verhindern soll, dass Volksbegehren nur dazu eingebracht werden, um abkassieren zu können.
Klar ist: Es braucht diese Reform dringend, vor allem, um sinnvolle und wichtige Volksbegehren mehr Tiefe und Nachdruck zu verleihen. Aktuell ist es so, dass selbst bei einer Million Unterschriften kein rechtlicher Zwang besteht, das jeweilige Begehren auch umzusetzen. Der Nationalrat muss den Inhalt des Volksbegehrens „behandeln“. In der Praxis heißt das: Es wird kurz darüber diskutiert und dann schubladisiert….
Verfahren im Ausschuss des Nationalrats
Zur Vorberatung wird ein Volksbegehren ab 100.000 Stimmen dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen, in Sonderfällen wird eigens ein Ausschuss dafür eingerichtet. Zu den Beratungen können Experten und Sachverständige hinzugezogen werden. Auch die Bevollmächtigten des Volksbegehrens haben das Recht, an den Ausschuss- bzw. Unterausschussberatungen teilzunehmen.
Nach fünf Monaten Vorbereitung ins Plan um des Nationalrates
Die Vorberatung eines Volksbegehrens im Ausschuss hat innerhalb eines Monates nach der Zuweisung zu beginnen. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat jedenfalls ein Bericht über das Ergebnis der Beratungen zu erstatten. Danach wird das Volksbegehren auch im Plenum des Nationalrates beraten.
Da die Anliegen eines Volksbegehrens für den Nationalrat rechtlich allerdings in keiner Weise bindend sind, müssen die Abgeordneten von Fall zu Fall über eine Umsetzung beraten.





























