Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die Linzer Rechtsanwaltskosten für die „Aktenaffäre“ haben sich auf 855.000 Euro gesteigert. Dem steht eine relativ geringe Schadenssumme von 382.374 Euro gegenüber. Wir haben mal gecheckt, was man mit diesen über 1,2 Millionen Euro alles machen hätte können.
Drei Linzfeste, vier Pflasterspektakel, 615 E-Bikes, 4.467 Linz Linien-Jahreskarten
Die ursprüngliche Schadenssumme von 382.374 Euro hat sich durch die enormen Rechtsanwaltskosten auf über 1,2 Millionen Euro fast vervierfacht. Um dieses Geld ließen sich drei Linzfeste (je 370.000 Euro) bzw. viermal das Pflasterspektakel (je 270.000 Euro) finanzieren – oder die komplette Sport- oder Kulturförderung der Stadt Linz für ein halbes Jahr lang bezahlen. Auch die Schließung mehrerer Stadtbibliotheken wäre nicht nötig gewesen: Mit den 1,23 Millionen Euro hätte man sich die Schließungen von fünf Büchereien für drei Jahre schenken können – oder den 6.000 Mitgliedern der Linzer SPÖ drei Jahre lang ihre Mitgliedsbeiträge von 72 Euro pro Jahr erlassen. Auch der Ankauf von 615 E-Bikes oder 4.467 Linz Linien-Jahreskarten wären drin gewesen.
Stichwort „Aktenaffäre“
In der Aktenaffäre geht’s um liegengebliebene Akten und Strafsachen: In 1.985 Fällen sei die Behörde in den letzten Jahren „gänzlich untätig“ geblieben, in den restlichen habe sie „zwar erste Schritte gesetzt, diese aber nicht weiterverfolgt“, so der Rechnungshof. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen Bürgemeister Klaus Luger als obersten Behördenvertreter lange ermittelt. Das Verfahren wurde zwar 2019 eingestellt, die Stadt bleibt aber auf den horrenden Rechtsanwaltskosten von Luger & Co. von 855.000 Euro sitzen, die Summe übersteigt sie die verursachte Schadenssumme um ein mehrfaches.
Die Rechtsanwaltskosten für den Bürgermeister und dessen Mitarbeiter belaufen sich auf 476.000 Euro, der zusätzlich von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Denkmair kommt auf Honorare von 379.000 Euro – macht in Summe 855.000 Euro.

„Es tut mir leid“
In einem OÖN-Interview sagte Luger, die zusätzliche Kosten täten ihm leidwww.fa – dennoch tut sich jetzt eine spannende Komponente auf, wie VP-Klubobmann Martin Hajart sagt: „Der Bundesrechnungshof kritisierte wie auch wir die wenig transparente Vergabe der Rechtsberatungsleistungen, insbesondere die fehlende Dokumentation zu Auftragswertschätzung, Prüfung der Preisangemessenheit und Verrechnungsmodus sowie das wenig konkrete Auftragsschreiben.“ Gleichzeitig brauche es ein Kostenbewusstsein gegen ausufernde Rechtsanwaltskosten – etwa „ein städtisches Reglement mit einer klaren Beschränkung auf die notwendigen Rechtsleistungen“, so Hajart.
Laut Martin Hajart gibt’s ein weiteres pikantes Detail: „Wenn nun – laut OÖN-Bericht – für den städtischen Rechtsanwalt 379.000 anfallen, so weise ich auf den von SPÖ und FPÖ im Gemeinderat Jänner 2019 beschlossenen Kostenrahmen von 350.000 Euro hin.“




























