Ist das in politisch korrekten Zeiten wie diesen noch erlaubt oder fällt sowas schon unter „kulturelle Aneignung“? Fakt ist, dass das ursprünglich aus Irland stammende Halloween Fest seit über 20 Jahren auch bei uns in großteils fragwürdigen Ausschweifungen gefeiert wird. Bereits in wenigen Tagen geht’s mit dem für viele durchaus entbehrlichen Spuk los.
Halloween ist (ursprünglich) ein Volksbrauch, der am Abend vor dem Hochfest Allerheiligen vom 31. Oktober auf den 1. November begangen wurde. Erst Anfang 1990 – vor 32 Jahren – gelangte Halloween auch zu uns nach „Old Europe“, nachdem diesen keltischen Brauch wiederum die Amis fladerten – oder besser gesagt irische Auswanderer ihn in die USA brachten und „amerikanisierten“, was der Sache eine mittlerweile recht skurrile Note verlieh.
Das Wort Halloween, in älterer Schreibweise Hallowe’en, ist eine Kontraktion von All Hallows‘ Eve („Aller Heiligen Abend“) und beschreibt den Abend vor Allerheiligen.
Heute ist Halloween bei uns ein weitgehend sinnbefreiter Radauabend ohne allzuviel Tiefgang, an dem kleine Kinder verkleidet und bettelnd durch die Straßen ziehen und größere Kinder (vulgo junge Erwachsene) sich bei allerlei Partys volllaufen lassen, um anderntags tatsächlich Leichen zu gleichen. Ein kultureller Mehrwert oder gar eine kulturelle Aneignung lässt sich allenfalls nach dem Genuss mehrere Jägermeister, Rüscherl oder Cola Rot (Mühlviertel) erkennen.




























