Damit ist ab 1. Oktober 2026 Schluss: Ab dann gelten laut einer Gesetzesnovelle alle E-Mopeds als Kfz und dürfen dann nicht mehr durch die Fußgängerzonen brausen. Diese Neuerung verkündete gestern Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ).
Auch E-Scooter und E-Bikes werden Änderungen unterworfen. E-Scooter sind künftig eindeutig als Fahrzeuge und nicht mehr als Kleinfahrzeuge definiert. Damit einher geht eine Helmpflicht bis 14 Jahre und Senkung der Promillegrenze auf 0,5. Der Gesetzesentwurf soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten, der die E-Mopeds betreffende Bereich soll mit 1. Oktober 2026 gelten.





























