Mit der gerichtlichen Einstellung des Strafverfahrens gegen das ehemalige Stadtoberhaupt Klaus Luger wird’s nun doch nix: Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Fortsetzung des Verfahrens wegen Untreue beantragt.
Die Schuld des Angeklagten sei zu schwer, um diese in Form einer Diversion und gegen die Zahlung von 20.000 € zu begleichen.
Jetzt ist der Senat des Oberlandesgerichts Linz am Zug, die Beschwerde der Staatsanwalt zu prüfen.
Damit bekommen auch die möglichen Pläne, im stadtnahen Bereich nochmal beruflich durchzustarten, einen Dämpfer.
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