• Linz bekommt ein Taubenfütterungsverbot: Wer künftig auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen Tauben füttert oder Futter auslegt, verstößt gegen die neue Verordnung. Bis zu 218 Euro können künftig an Strafe fällig werden. Ziel sind weniger Taubenkot und herumliegende Futterreste. Auffällig ist allerdings, wer vom Verbot nicht erfasst wird: Enten und Schwäne dürfen weiterhin gefüttert werden – speziell im Sommerhalbjahr ist das absoluter Unsinn.
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Mehr Platz für „Gehsteigpanzer“

Neue EU-Vorgabe: Auch Linzer Neubauten brauchen künftig mehr Platz fürs (Lasten)Rad

12. August 2026
in Freizeit, Linz
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Wer in Linz künftig ein größeres Wohnhaus baut, muss nicht nur an Wohnungen, Keller und Autos denken. Die neue EU-Gebäuderichtlinie macht auch Fahrradabstellplätze zum Pflichtprogramm – und bei bestimmten Gebäuden müssen sogar übergroße Räder wie Lastenräder mitgedacht werden. Bislang parken diese „Gehsteigpanzer“ meist dort, wo sie nicht hingehören: auf Gehwegen oder an viel zu engen Stellen.

Das Problem kennt man auch in Linz: Lastenräder brauchen ordentlich Platz. Fehlen geeignete Abstellmöglichkeiten (und das ist gerade in zentraler Lage fast überall so), landen die sperrigen Gefährte nicht selten auf Gehsteigen, in Hauseinfahrten oder an ohnehin schon engen Stellen. Für Fußgänger, Kinderwägen oder Menschen mit Rollstuhl kann das schnell zum Hindernis werden.

Artikel 14 der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275
Wohnbau: grundsätzlich 2 Radplätze pro Wohnung.
Nichtwohnbau: 10–15 % der Nutzerkapazität – inklusive Platz für übergroße Fahrräder wie Lastenräder.

Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei PKW-Stellplätzen sind grundsätzlich mindestens zwei Fahrradstellplätze pro Wohneinheit vorzusehen. Bei bestimmten Nichtwohngebäuden müssen bei den vorgeschriebenen Abstellplätzen ausdrücklich auch Fahrräder berücksichtigt werden, die größer als gewöhnliche Räder sind – darunter fallen insbesondere Lastenräder. Was auf EU-Ebene beschlossen wurde, muss entsprechend in die österreichischen Bauvorschriften einfließen und könnte damit auch bei künftigen Linzer Bauprojekten spürbar werden.


-> Wie viel größer ist ein Lastenrad?

  • Ein normales Fahrrad ist meist rund 1,70 bis 1,90 Meter lang und etwa 60 bis 70 Zentimeter breit.
  • Ein Lastenrad braucht deutlich mehr Platz: Zweirädrige Long-John-Modelle kommen häufig auf 2,30 bis 2,70 Meter Länge, dreirädrige Lastenräder können zudem 80 bis 100 Zentimeter breit sein.
  • Besonders auf schmalen Gehsteigen oder in engen Hauseingängen machen sich diese zusätzlichen Zentimeter bemerkbar – ein weiterer Grund, bei Neubauten geeignete Abstellflächen von Anfang an mitzudenken.

Unter dem Strich könnte die neue Vorgabe also durchaus Sinn machen, denn weniger werden die Lastenräder auch in Linz in Zukunft wohl nicht: Es braucht mehr geeigneten Platz für Fahrräder und Lastenräder auf Privatgrund – und dafür weniger sperrige Zweiräder dort, wo sie nicht hingehören: auf Gehsteigen und engen öffentlichen Flächen.

 

 

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