In Linz wird die Partydroge Lachgas nach wie vor frei zugänglich in Automaten angeboten. Besonders brisant: Auch Jugendliche können offenbar immer noch ohne wirksame Alterskontrolle an die Kartuschen kommen. 2024 wollte die Stadt Linz die Lachgaskartuschen noch bei den Automatenshops aus dem Angebot verbannen, dafür fehlen aber die rechtlichen Möglichkeiten. Einzige Konsequenz des damaligen Vorstoßes: Statt „Lachgas“ wird die Partydroge in den Linzer Shops jetzt verharmlosend als „Lebensmittelzubehör“ angeboten – und das sogar um einiges günstiger als im Vorjahr.
Lachgas ist alles andere als harmlos: Häufiger Konsum kann zu Sauerstoffmangel, Bewusstlosigkeit und schweren Nervenschäden führen. Besonders riskant wird es bei hohen Dosen oder in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen. Bei regelmäßigem Konsum drohen durch Vitamin-B12-Mangel sogar Lähmungen und dauerhafte neurologische Schäden.
In Deutschland ist die Abgabe, Erwerb und Besitz von Lachgas bei Minderjährigen verboten. Außerdem darf Lachgas nicht mehr über Automaten oder den Versandhandel verkauft werden. In Österreich kann man aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben weder gewerbebehördlich noch betriebsanlagenrechtlich irgendwelche Maßnahmen setzen.
Der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) fordert nun erneut eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes und ein Verkaufsverbot an Minderjährige. Die Realität: Nach wie vor sind die Kartuschen frei erhältlich, wie ein Linzer Lokalaugenschein in mehreren Automatenshops zeigte.
Im Gegenteil: Die 670g schweren, rund 30cm großen Lachgaskartuschen sind im Vergleich zu den Vorjahren sogar günstiger geworden und werden aktuell statt um 40 um nur noch 35 Euro angeboten. Geändert hat sich auch die Produktbezeichnung, das Lachgas wird jetzt verharmlosend als „Lebensmittelzubehör“ verkauft.

In die Irre führt auch die Optik der Kartuschen, die lustige Partystimmung verbreiten. In Deutschland hat man dem einen Riegel vorgeschoben: Wer Großflaschen im Sortiment hat oder Kapseln zusammen mit Luftballons, Aromen oder in typischer „Party-Optik“ anbietet, macht sich laut Gesetz wegen des Inverkehrbringens zu Konsumzwecken strafbar. In Österreich gibt es lediglich einen Hinweis, dass man älter als 18 Jahren sein muss – die Altersgrenze ist bei den Automatenshops aber bekanntlich problemlos zu umgehen.
Bereits 2024 machte Raml auf den sorglosen Verkauf von Lachgas in Linzer Automatenshops aufmerksam, jetzt kommt ein neuer Vorstoß: „Es ist völlig absurd, dass Jugendlichen im oö. Jugendschutzgesetz der missbräuchliche Konsum von Lachgas zwar verboten ist, sie sich die gefährliche Substanz aber weiterhin völlig legal und ohne Alterskontrolle aus Automaten kaufen können. Ich habe bereits mehrfach auf diese Gesetzeslücke hingewiesen. Der zuständige Jugendlandesrat muss endlich in seinem eigenen Ressort aktiv werden, anstatt ständig von Windrädern zu träumen“, so der Linzer Sicherheitsstadtrat.
















