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    Schlachtung ohne vorherige Betäubung: Halal-Fleisch in heimischen Dönern

    30. November 2023
    in Meinung
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    Dönerbuden sind derzeit in aller Munde. Was viele vergessen: Dort wird fast immer „Halal“-zertifiziertes Fleisch verwendet. Die Tiere werden dabei mit einem Halsschnitt ausgeblutet. Eine Betäubung erfolgt erst nach dem Aufschlitzen. Beim Schlachtvorgang wird das Tier auf den Boden gelegt, der Kopf muss Richtung Mekka zeigen. Während das Messer angesetzt wird, muss zudem der Name Allahs ausgesprochen werden. Das heimische Tierschutzgesetz, das beide Augen zudrückt, macht’s möglich.

    Rund 700.000 Muslime leben in Österreich – für den Handel und die Gastronomie ein fettes Geschäft – leider auf dem Rücken der Tiere. Der Großteil der Muslime isst nur Fleisch, das den religiösen Gesetzen entspricht. Muslime dürfen demnach nur Blut konsumieren, das nach einer ordnungsgemäßen Schlachtung im Tier verbleibt. „Ordnungsgemäß“ bedeutet in diesem Fall, dass Tiere durch gezieltes Verbluten ohne vorherige Betäubung aufgeschlitzt werden.

    Eine Betäubung ist in Österreich zwar gesetzlich vorgeschrieben. Geht es es jedoch um rituelle Schlachtungen anerkannter Religiongemeinschaften, wie die Schächtung im Judentum oder im Islam, kann die Betäubung explizit auch nach dem Öffnen der Blutgefäße erfolgen. Diese „Technik“ nennt man „Post-cut Stunning“. Es gibt weitere „Regeln“: Beim Schlachtvorgang wird das Tier auf den Boden gelegt, der Kopf muss Richtung Mekka zeigen. Während das Messer angesetzt wird, muss zudem der Name Allahs ausgesprochen werden.

    „Strenges“ heimisches Tierschutzgesetz erlaubt Töten durch Verbluten
    Es wird zwar stets betont, dass Halal-Schlachtungen „in engem Einklang mit dem heimischen Tierschutzgesetz“ vollzogen würden. Einen erschreckend offenen Einblick, was gesetzlich erlaubt ist, gibt dazu der Paragraph 32 des besagten Gesetzes:

    • „Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies aufgrund … Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat. Die Behörde hat die Bewilligung zur Durchführung der rituellen Schlachtung nur dann zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Schlachtung so erfolgt, dass die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt eröffnet werden… und die Tiere unmittelbar nach (!) dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden.“

    Genauer und noch grausamer ins Detail geht die „Islamische Gemeinschaft in Österreich“ mit ihren ergänzenden Vorschriften für Halal-Schlachtungen:

    • „Die Fixierung der Schlachttiere muss… in der Weise erfolgen, dass in gestreckter Kopf-Hals-Haltung die sichere Ausführung eines entsprechenden Schächtschnittes ermöglicht wird und gewährleistet ist, dass die Wunde während und nach dem Schnitt offen bleibt.“
    • „Der Schnitt zur Eröffnung der Blutgefäße im Halsbereich ist unmittelbar nach Abschluss der Ruhigstellung zügig und unter Verwendung eines sauberen und glatten Edelstahlmessers durchzuführen, das mindestens zweimal so lang ist wie der Hals des zu tötenden Tieres, nicht zugespitzt sein darf und unmittelbar vor dem Schnitt auf seine Glätte und Schärfe zu überprüfen ist. Die beiden Halsschlagadern dürfen dabei nicht gedehnt werden.“
    • „Mit der (…) Bearbeitung des Schlachtkörpers darf erst nach Beendigung des Ausblutens, frühestens jedoch fünf Minuten nach dem Schächtschnitt begonnen werden.“ (Quelle: www.derislam.at)

    SPAR stellte Halal-Fleisch-Verkauf wieder ein
    Die Handelskette SPAR hatte – so wie Merkur und andere – Halal-Fleisch bereits zweimal im Angebot – und bewarb dieses mit dem Spruch „Weil Genuss keine Grenzen kennt“ als etwas ganz besonders. Als Rechtfertigung schickte SPAR fragwürdige Aussagen an die Medien, wie die Plattform austropress.at berichtet: „SPAR behauptet, dass die Tiere VOR der Schlachtung betäubt und mit einem STICH in die Halsschlagader getötet werden. Das Tierschutzgesetz sieht hingegen vor, dass bei rituellen Schlachtungen zuerst der Hals – und damit alle großen Blutgefäße – mit einem SCHNITT geöffnet wird. Erst DANACH hat eine wirksame Betäubung stattzufinden.“
    Mittlerweile hat Spar den Verkauf von Halal-Fleisch nach massiven Kundenprotesten wieder eingestellt.

    Auch die Handelskette MERKUR bietet vermehrt 'HALAL'-Fleisch an.
    Auch die Handelskette MERKUR bot bereits umstrittenes Halal-zertifiziertes Fleisch an.

    Verfassungsgerichtshof verteidigt Schächten mit „Recht auf Ausübung der Religion“
    Der heimische Verfassungsgerichtshof hat ebenso einen Freibrief zu dieser grausamen Art der Tötung ohne Betäubung gegeben – ein Schächtungsverbot würde demzufolge „einen Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte“ darstellen: „Der VfGH ist der Auffassung, dass eine Schächtung nach islamischem Ritus durch die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte unter Ausübung der Religion fällt.“

    Halal-Zertifikat in einem Dönerladen in Eferding
    Halal-Zertifikat in einem Dönerladen in Eferding.

    VKI: „Schächten verstößt gegen das österreichische Tierschutzgesetz“
    Eine Stellungnahme des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt, dass in Österreich Tiere ohne vorherige Betäubung durch gezieltes Verblutenlassen getötet werden dürfen. Eine Betäubung erfolgt erst NACH dem letalen Halsschnitt: „An sich verstößt das Schächten gegen das österreichische Tierschutzgesetz. Für rituelle Schlachtungen gelten aber besondere Vorschriften, die nicht nur im österreichischen Tierschutzgesetz, sondern auch in einer EU-Verordnung geregelt sind…. Die Tiere müssen NACH dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden.“

    Tierschutzorganisationen gegen das grausame Töten durch Verbluten
    Durchwegs alle maßgeblichen Tierschutzorganisationen sind der Meinung, dass das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung inakzeptabel ist. Österreich untergrabe mit diesem Gesetz den geltenden Tierschutz unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit massiv. Zwingend notwendig ist das nicht, wie das EU-Mitgliedsland Polen beweist: Dort wurde Mitte Juli 2013 ein bereits bestehendes Schächtungsverbot erneut bestätigt.

    > Nicht nur Linzer Tierfreunde sollten beim nächsten Biss in einen Döner überlegen, ob es dieses geschmackliche Erlebnis wirklich wert ist, ein (ohnehin schon genug leidendes Schlachttier) durch gezieltes Verbluten qualvoll zu töten. Muss das sein? Nein, muss es nicht, finden wir. Und ob wir grundlegende, humane Werte wie den Tierschutz unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit opfern wollen, muss letzten Endes jeder für sich entscheiden.

     

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