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Ist die neue Linzer Gastgartenverordnung ein Pfusch?

Willkürlich gezogene Grenze für verlängerte Gastgartenzeiten sorgt für Ärger

26. Februar 2026
in Freizeit, Kultur, Linz, Unterwegs
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Kürzlich wurde von der Stadtpolitik eine neue Gastgarten-Verordnung für 2026 auf den Weg gebracht. Diese erlaubt Schanigärten auf öffentlichem Grund vom 1. Mai bis 30. September Öffnungszeiten bis 24 Uhr – und somit um eine Stunde länger. „Dies gilt besonders in dicht bebauten und touristisch frequentierten Bereichen“, hieß es seitens der Stadt Linz. Aber offensichtlich wurde da etwas gepfuscht, denn: Während die Gastronomen in der Innenstadt hinunter bis ins Neustadtviertel im Osten und der Waldeggstraße im Westen ihre Gastgärten diesen Sommer länger offen haben dürfen, fallen die Wirte in der Hauptstraße Urfahr – und damit dem Stadtzentrum nördlich der Donau – durch den Rost, weil die definierte Zone für die neue Regelung wenige Meter vorher beim Hinsenkampplatz endet.

„Gemeinsam mit Stadt und Wirtschaftskammer wurde eine neue Gastgarten-Verordnung ausgearbeitet. Jetzt ist alles klar geregelt“, jubelte Wirtesprecher Michael Nell bei der Präsentation im September 2025 noch. Doch die Freude ist getrübt: Viele Gastronomen fallen bei der willkürlich gezogenen Grenze, in denen die verlängerten Gastgarten-Öffnungszeiten in Linz gelten, durch den Rost.

„In der Gemeinderatssitzung wurde eine neue Gastgartenverordnung beschlossen, die längere Betriebszeiten in ausgewählten, dicht verbauten oder touristisch relevanten Bereichen der Stadt Linz ermöglicht. Die neue Regelung sieht vor, dass Gastgärten künftig zwischen 1. Mai und 30. September täglich von 8 bis 24 Uhr betrieben werden dürfen – vorausgesetzt, sie befinden sich auf öffentlichem Grund oder grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen.“
Aussendung der Stadt Linz

„Längere Gastgartenzeiten bedeuten eine direkte Stärkung für die lokale Gastronomie und den Wirtschaftsstandort Linz. Gerade in den Sommermonaten spielt das Leben draußen eine wichtige Rolle – und wenn Gäste länger verweilen können, profitieren nicht nur die Betriebe, sondern auch das Stadtbild“, begrüßte auch Wirtschaftsstadtrat Thomas Gegenhuber (SPÖ) die neue Regelung. „Mit dieser Verordnung sorgen wir für faire und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Der bisherige Fleckerlteppich war für Gastronomen wie für Gäste unübersichtlich. Jetzt haben wir eine einheitliche Regelung, die Klarheit schafft“, sagte Stadtrat Michael Raml im Rahmen der Präsentation der neuen Verordnung. Doch von „Klarheit“ und „Fairness“ ist wenig zu spüren, wie ein genauer Blick auf die Situation zeigt.
Die neue „Gastgartenzone“ mit erweiterten Öffnungszeiten schließt das Zentrum Urfahrs komplett aus. (Foto: Stadt Linz)
„Als wir von der neuen Regelung gehört haben, war das für uns eine Riesenfreude, weil der Gastgarten für uns überlebenswichtig ist“, sagt Elke vom gleichnamigen neuen Café bei der Biegung im Zentrum Urfahrs. Während das Ansuchen zur Verlängerung der Gastgarten-Öffnungszeiten überall anderswo durchgewunken wurde, gibt’s für die Hauptstraße keine Ausweitung. Dabei steht in der Aussendung der Stadt Linz ganz klar, dass die neue Regelung für „touristisch relevante ODER dicht verbaute Gebiete“ gilt: „Wenn die Hauptstraße Urfahr, in deren Einzugsgebiet fast 25.000 Menschen wohnen, kein „dichtverbautes Gebiet“ ist, was dann?“ Auch andere Lokale wie der legendäre „Hasenstall“ 150 Meter nördlich sind von der Nicht-Ausweitung der Gastgartenzeiten betroffen.
Zumindest Stadtrat Michael Raml hat versprochen, sich der Sache anzunehmen: „Ich werde mich dafür stark machen, dass es für die betroffenen Gastronomen noch vor dem Sommer eine entsprechende Lösung gibt.“
Der Gastgarten im „ELKE’s Bar“ in der Hauptstraße: keine erweiterten Öffnungszeiten, weil nur wenige Meter zur neuen Gastgartenzone fehlen. (Foto: zVg).

Kommentar
In Linz sind manche Wirte offensichtlich gleicher als gleich. Es ist einfach nicht fair, dass ein Beisl im Bahnhofsviertel, in der Innenstadt oder in Alturfahr seinen Gastgarten neuerdings bis 24 Uhr betreiben darf, die Gastronomen in der Hauptstraße oder anderswo aber bereits um 23 Uhr dichtmachen müssen. Von der von der Politik versprochenen „Klarheit“ und „Fairness“ ist man da weit weg.

Die Lösung wäre eigentlich ganz einfach: Entweder die Stadt hebt die Pfusch-Verordnung auf und schließt zumindest auch die vielfrequentierte Hauptstraße Urfahr bzw. andere Gebiete mit ein. Oder man geht mit entsprechenden Ansuchen der Gastronomen, die nicht im definierten Gebiet liegen, entsprechend großzügig im Sinne der Chancengleichheit um. Urbanes Leben nährt sich gerade innerstädtisch auch von einer lebendigen Gastronomie.

Es mutet seltsam an, dass das Zentrum Urfahrs von der Politik wieder mal benachteiligt wird. So gibt es in der Hauptstraße nach wie vor keine schon seit Jahrzehnten versprochene Verkehrslösung, diese  wird ein ums andere Mal verschoben. Umsetzung? Steht in den Sternen. Bei sämtlichen Events der Stadt – wie etwa dem Pflasterspektakel – bleibt Urfahr ausgespart, in der Hauptstraße hängt zur Weihnachtszeit die Landstraßen-Beleuchtung aus den 1970er-Jahren und und und: Die nördliche Verlängerung der Landstraße und Lebensader Urfahrs hat sich diese Geringschätzung nicht verdient.
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