Der Linzer Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen stimmt am 2. Dezember über eine umfassende Reform der städtischen Lustbarkeitsabgabe ab. Kernstück: Tanzveranstaltungen wie Clubbings und Disco-Events sollen von der Abgabe vollständig befreit werden. Kommerzielle Bälle bleiben dagegen weiterhin abgabenpflichtig – Schüler- und Debütantinnenbälle waren bereits bisher ausgenommen.
Gleichzeitig nutzt die Stadt die kürzlich im Oberösterreichischen Landesgesetz beschlossene Erhöhung der Höchstsätze und passt die Abgaben für Spielapparate und Wettterminals an. Die Mehrkosten für die Befreiungen sollen dadurch größtenteils kompensiert werden.
Bürgermeister Dietmar Prammer (SPÖ): „Mit dieser Änderung fördern wir die Linzer Tanzkultur und Clubbing Szene. Wir unterstützen damit lokale Veranstalter*innen, die einen wesentlichen Beitrag zur Lebendigkeit unserer Stadt leisten.“ Neben Tanzveranstaltungen werden künftig auch Public Viewings mit Eintritt (etwa zu Fußball-Weltmeisterschaften), Gesellschaftsspiel-Events, Escape Rooms sowie Freizeit- und Bewegungsangebote wie Trampolinparks von der Lustbarkeitsabgabe befreit.
Stadtrat Thomas Gegenhuber (SPÖ), zuständig für Wirtschaft, Innovation und Finanzen: „Die Reform ist auf Schiene: mit dieser Novelle setzen wir wirtschaftliche Impulse und reduzieren den Aufwand für Veranstalter*innen von Tanzveranstaltungen wie Clubbings und Discos. Dies wird durch die Erhöhung der Abgabe von Spielapparaten und Wettterminals finanziert. Unterm Strich werden trotz Erleichterungen für Veranstalter weiterhin wichtige Einnahmen für die Stadt generiert.“
Konkret steigen die Abgaben wie folgt:
- Wettterminals: von 250 auf 343 Euro
- Spielapparate (bis acht Geräte pro Betrieb): von 50 auf 69 Euro
- Spielapparate (ab neuntem Gerät): von 75 auf 103 Euro
Die Stadt rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 200.000 bis 230.000 Euro, von denen 80.000 bis 100.000 Euro zur Gegenfinanzierung der neuen Befreiungen verwendet werden. Auslöser der Novelle war ein Antrag der Linzer Grünen im Gemeinderat, der einen Bericht zur Einhebung der Lustbarkeitsabgabe sowie eine grundlegende Überarbeitung forderte – bei gleichzeitiger Beibehaltung der Abgaben für Glücksspielautomaten und Wettterminals. Nachdem das Landesgesetz mit den neuen Höchstsätzen am 14. November 2025 in Kraft trat, einigten sich SPÖ und Grüne auf das vorliegende Reformpaket.
Sollte der Ausschuss morgen zustimmen und keine wesentlichen Einwände anderer Fraktionen kommen, wird die Novelle voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2025 endgültig beschlossen.




























