Ein großer Wurf war das nicht, was das Land OÖ da Mitte November in Sachen oö. Lustbarkeitsabgabe bei Spielautomaten und Wett-Terminals beschlossen hat. Statt die moderaten Abgaben empfindlich nach oben zu bringen, gab es nur eine homöopathische Erhöhung. Das bindet auch Linz in Sachen Abgabenerhöhung die Hände.
In der Novelle des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes vom 14. November 2025 wurden die Höchstsätze geändert. Die Maximal-Tarife für Spielapparate steigen von 50 auf 69 Euro (unter acht Apparate) bzw. von 75 auf 103 Euro (mehr als acht Apparate an einem Standort) je Apparat. Bei den Wettterminals erhöht sich die Lustbarkeitsabgabe von 250 auf 343 je Wettterminal. Der Linzer Gemeinderat passt diese Tarife entsprechend dem oö. Lustbarkeitabgabengesetz ebenfalls an
In Wien gibt es höhere Tarife, dort werden Spielautomaten unter dem „Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz“ geregelt. Dort sind unter dem Titel „Kleines Glücksspiel“ (mit möglichem Jeton- oder Warengewinn) je Apparat und Kalendermonat 1.400 Euro fällig, in Kärnten 636 Euro, in der Steiermark maximal 167,50 Euro (plus 300 Euro an Lustbarkeitsabgabe für Gemeinden, maximal daher 467,50 Euro) und in Niederösterreich 1.000 Euro (die ersten beiden Betriebsjahre geringer). In OÖ sind Spielautomaten mit Geldgewinn (außer in lizenzierten Casinos) bekanntlich verboten, aber die Realität schaut meist anders aus, Gewinne werden unter der Hand ausgezahlt. Für Wett-Terminals sind in Wien 350 Euro pro Monat fällig.





























