In Sachen E-Scooter ist Linz eine absolute Musterstadt. Wer hier seine Roller anbieten will, muss einen klar definierten Verhaltenskodex verbindlich unterschreiben. „Neben Regeln, die Konfliktsituationen vermeiden, lassen wir nur noch E-Scooter zu, die ökologisch sind. Billige Wegwerf-Scooter haben in Linz keine Chance“, so Infrastruktur-
referent Markus Hein.
„Unser Linzer Verhaltenskodex hat bereits wertvolle Dienste erwiesen. Viele Konfliktsituationen mit der Bevölkerung konnten dadurch vermieden werden. Mir ist aber auch wichtig, dass jeder Anbieter den unterschriebenen Katalog auf Punkt und Beistrich einhält“, so Vizebürgermeister Markus Hein. Er hat sich auch selbst beim neuen Anbieter ‚Kiwi ride‘ davon überzeugt, dass deren Fahrzeuge von hoher Qualität und Nachhaltigkeit sind. „Wichtig ist, dass die Geräte eine entsprechend lange Lebensdauer haben und auf Wechselakkusysteme setzen. Das reduziert zum einen viel Sondermüll und macht auch den Betrieb ökologischer, denn die Wechselakkus werden mit E-Fahrzeugen oder E-Bike-Lastenrädern transportiert.“
Ein vielfältiges Mobilitätsangebot ist in einer modernen Stadt unerlässlich. Daher ist auch Linz den Weg klarer Regeln und nicht jenen rechtlich wackeliger Verbote gegangen. Zusätzlich wurden bereits im Vorjahr eigene Abstellflächen geschaffen, die mittlerweile auch sehr gut angenommen werden. E-Scooter haben zudem das Potenzial, den öffentlichen Verkehr sehr gut zu ergänzen und das sogenannte Last-Mile-Problem zu lindern. „Wir können weder mit der Straßenbahn noch mit unseren Bussen jedes Ziel anfahren. Ein E-Scooter ergänzt daher unseren öffentlichen Verkehr perfekt und ermöglicht es den Linzer Bürgern und Pendlern, einfach und schnell an das eigentliche Wunschziel zu kommen – und das direkt vor die Büro- oder Haustüre.“
Verhaltenskodex – die wichtigsten Punkte:
- Verpflichtende Verwendung eines nachhaltigen Akkutauschsystems.
- Mehr Nachhaltigkeit durch die Nutzung. von Lastenfahrrädern und Elektrofahrzeugen für Wartung & Akkutausch.
- Nutzung von Ökostrom.
- Nachweis von adäquatem und feuerpolizeilich abgenommenem Brandschutz in Lager- und Reparaturräumlichkeiten.
- E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen.
- Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist können E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.
- Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern in sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.
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