Das Baugewerbe schlägt Alarm: Baukostenobergrenze im sozialen Wohnbau nicht mehr haltbar
“Die galoppierenden Preissteigerungen machen die Einhaltung der Baukostenobergrenze im sozialen Wohnbau unmöglich”, sagt Bauinnungsmeister Norbert Hartl. Grund: Die Baubranche ist seit dem Vorjahr mit einer Preissteigerung von über 15 Prozent konfrontiert. Gleichzeitig steht im Mai eine Lohnerhöhung von ca. 4,1 Prozent ins Haus.
Oberösterreichs Bauinnungsmeister Norbert Hartl warnt vor extremen Anstiegen der Preise in den nächsten Monaten. „Es ist nicht mehr möglich, wirtschaftliche und kostendeckende Angebote, die die Baukostenobergrenze im sozialen Wohnbau einhalten, zu kalkulieren“, so Hartl über die Auswirkungen der galoppierenden Preise in der Baubranche.
Im März 2022 lag der Baukostenindex (Basis 2020) für den Wohnhaus- und Siedlungsbau laut Berechnungen der Statistik Austria bei 121,1 Punkten. Verglichen mit März 2021 entspricht das einem Anstieg von 15,2 Prozent. Gegenüber Februar 2022 stieg der Index um 4,6 Prozent. Hartl: „Selbstverständlich sehen wir, das sämtliche Maßnahmen als temporär zu betrachten sind und laufend einer Evaluierung unterworfen werden.“ Angesichts der dramatischen Entwicklung auf den Beschaffungsmärkten der Bauwirtschaft hat die Landesinnungsmeisterkonferenz schon am 31. März eine „Resolution zur aktuellen Krisensituation des österreichischen Baugewerbes“ beschlossen. Hartl warnt: „Wenn nicht rasch Gegenmaßnahmen ergriffen werden, droht auf vielen Baustellen die Einstellung der Bautätigkeit.“
Um diese unkalkulierbare Entwicklung zumindest abzufedern und das wichtige Marktsegment des sozialen Wohnbaus weiterhin bedienen zu können, fordert das oö. Baugewerbe:
- Erhöhung der Baukostenobergrenze um 16,95 Prozent (14,9 Prozent + 2,05 Prozent resultierend aus der Lohnerhöhung von + 4,1 Prozent mit 1. Mai 2022).
- Oberhalb dieser neuen Baukostenobergrenze sind weitere Baukostensteigerungen abhängig vom Baukostenindex mit variablen Preisen abzugelten (Abrechnung nach Baufortschritt).
Schwellenwert: 2,0 Prozent - Abgeltung der Baukostensteigerung rückwirkend:
+ 10,0 Prozent für alle Aufträge mit Baubeginn ab 1. August 2021
+ 14,9 Prozent für alle Aufträge mit Baubeginn ab 1. Jänner 2022
„Die Bauwirtschaft hat bereits im letzten Jahrzehnt die durchschnittliche jährliche Steigerung 2010 bis 2020 in Höhe von 1,8 Prozent getragen. Das ist ein umfassender Beitrag der oberösterreichischen Bauwirtschaft“, so Hartl. Der Bauinnungsmeister tritt weiters für eine Unterstützung der Baubranche bei den explodierenden Energiekosten sowie für die Rücknahme der NoVA für Nutzfahrzeuge, solange es keine elektrisch betriebenen Nutzfahrzeuge gibt, ein.
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