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    Reparieren statt wegwerfen: Staat zahlt 200 Euro dazu!

    13. März 2023
    in Freizeit, Klima
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    Elektrogeräte reparieren statt wegschmeißen: Früher Standard, heute fast schon die Ausnahme. Der staatliche Reparaturbonus soll dem entgegenwirken. Damit erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektrogeräten. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung abgezogen.

    Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.
    Umfasst sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).

    Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden.

    Wie hoch ist der Reparaturbonus?
    • 50% der Bruttokosten
    • bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro-
    und Elektronikgeräten
    • bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlages

    Beispiele für förderungsfähige Geräte:
    Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bikes, Spielzeug, Lautsprecher, Hochdruckreiniger…

    Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig.
    Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.

    Ausgenommen von dieser Förderung sind unter anderem:
    • PKWs, Hybrid- und Elektroautos
    • Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
    • Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
    • Leuchtmittel
    • Waffen

    Generell von der Förderung ausgeschlossen sind Reparaturdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen) und für Reparaturen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden. Service- und Wartungsarbeiten stellen keine Reparaturen dar und sind daher ebenso nicht förderungsfähig.

    Alle Infos gibt‘s unter www.reparaturbonus.at.

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