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    Studie liefert problematische Ergebnisse über Unterricht in OÖs Moscheevereinen

    8. Mai 2023
    in Linz, Politik
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    Teils besorgniserregende Ergebnisse bringt eine aktuelle Studie über den von Moscheevereinen a´bgehaltenten Moscheeunterricht in Oberösterreich. Nicht Deutsch, sondern die jeweilige Landessprache herrscht vor, die Lehrunterlagen stammen fast ausnahmslos aus dem Ausland und aus der Hand problematischer Vereine wie ATIB, ALIF oder Mili Görüs. Einen Bezug zur österreichischen Lebensrealität gibt es nicht.

    Insgesamt 65 islamische Moscheegemeinden gibt es in Oberösterreich, davon sollen nur 18 Moscheeunterricht erteilen (Stand Oktober 2022). Beforscht wurden 2019 bis 2022 insgesamt 15 Moscheegemeinden im gesamten Bundesland, an denen für 1.405 Kinder und Jugendliche ein spezieller Unterricht organisiert wurde.

    Die Studie kommt zum Schluss, dass der Unterricht „ethnisch einseitig“ ist und ein „Einblick von außen auf den Aufbau des Moscheeunterrichts schwierig“ ist.

    Im Moscheeunterricht lernen die Kinder und Jugendlichen das mündliche Vortragen des Korans in arabischer Sprache. Der Islamunterricht in der Moschee wird, im Gegensatz zum islamischen Religionsunterricht in der Schule, meist nur in der Herkunftssprache erteilt. Der Moscheeunterricht vermittelt den Islam im kulturellen Kontext. Ziel der Schüler im Moscheeunterricht ist es, aktiv am religiösen Leben in der Moschee teil zu nehmen. Die Studie kommt zum Schluss, dass der Unterricht „ethnisch einseitig“ ist und ein „Einblick von außen auf den Aufbau des Moscheeunterrichts schwierig“ ist.

    Analysiert wurden u.a. 36 Unterrichts-Materialien für den Moscheeunterricht in OÖ; verfasst in der Regel in der Sprache der Herkunftsländer. Nur zwei davon wurden in (Ober)Österreich herausgegeben, Ursprungsland ist im Regelfall Deutschland – insbesondere aus Köln, dem Europa-Zentrum von Mili Görüs.

    „Religionsfreiheit und der Respekt vor anderen Religionen sind ein hohes Gut. Problematisch wird es, wenn Gegenentwürfe zur österreichischen Lebensrealität gezeichnet werden. Deshalb müssen wir auch beim Moscheeunterricht wissen, welche Inhalte vermittelt werden. Mit der Studie zu Koranschulen und Moscheeunterricht in Oberösterreich liegt dazu nun erstmals umfassendes Datenmaterial vor und zeigt Handlungsbedarf: Bei der Genehmigung von Unterrichtsmaterialien, der Ausbildung und Qualifikation von Lehrenden und inwiefern Religion im digitalen Raum stattfindet„, so Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

    Erschreckend: Es liegen keine Unterrichts-Materialien vor, die einen Bezug zum Leben der Muslime in Österreich und deren Fragen, Interessen und Lebensrealitäten vorweisen und sollten daher überarbeitet werden. Die Materialien würden laut Studie fertige religiöse Antworten und Gebote vermitteln, ohne den Anspruch zu haben, Kinder und Jugendliche mit rationalen Argumenten und Gegenargumenten zu konfrontieren, um sie zu befähigen, sich in religiöser Hinsicht selbst zu bestimmen.

    Insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Unterrichtsmaterialien, die Herausgabe von deutschsprachigem Unterrichtsmaterial und ein zentrales Aus- und Fortbildungsformat für die Unterrichtenden sieht Hattmannsdorfer als wichtig an. Für zentral hält er zudem die Erstellung von digital aufbereiteten und geprüften religiösen Contents in sozialen Netzwerken.

    „Das Internet hat sich in manchen Bereichen zu einem Nährboden für Parallelwelten und religiöse Missinterpretationen entwickelt. Dem müssen wir entgegenwirken.“

    LR Wolfgang Hattmannsdorfer

    Die Internetpräsenzen der untersuchten islamischen Kultusgemeinden, Vereine und Organisationen werden mehrheitlich bis ausschließlich in der jeweiligen Landessprache betrieben. Da viele Online-Beiträge knapp gehalten werden, wird vermutet, dass diese in erster Linie die jeweilige Kultusgemeinde, Moscheegemeinde oder Verein als Leserschaft ansprechen soll, weshalb man sich als eine außenstehende Person schwer tut, mehr über den Aufbau des Moscheeunterrichts zu erfahren.

    Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer: „Wir respektieren die Religionsfreiheit, denn sie ist ein hohes Gut. Sie findet aber dort ihre Grenzen, wo Gegenentwürfe zu unserer Lebensrealität gezeichnet werden. Grundlage dafür ist, dass wir wissen, welche Inhalte vermittelt werden. Es muss die Möglichkeit geben, Lehrmaterialien zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dazu müssen diese auf Deutsch verfügbar sein und einen klaren Bezug zur österreichischen Lebensrealität haben. Außerdem müssen die Materialien die Mündigkeit und interreligiöse Kompetenz der Schüler/innen stärken.“

    Basierend auf den Ergebnissen der Studie bedarf es:

    1. einer akkordierten und publizierten Definition und Beschreibung dessen, was unter Moscheeunterricht verstanden wird (z.B. auf der offiziellen Website der IGGÖ); der Terminus Moscheeunterricht sollte dabei kontinuierlich verwendet werden;
    2. eines offiziellen Verzeichnisses, das auf dem aktuellen Stand gehalten wird, aus dem zumindest ersichtlich ist, wer wann Moscheeunterricht erteilt;
    3. eines akkordierten und publizierten Profils bezüglich inhaltlicher und pädagogischer Qualifikationen und Kompetenzen für jene, die Moscheeunterricht erteilen;
    4. eines zentralen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebotes für die Unterrichtenden, v.a. bezüglich pädagogischer, religionspädagogischer und interreligiöser Kompetenzen;
    5. der Installierung einer kompetenten Arbeitsgruppe (etwa aus dem Bildungsamt der IGGÖ, der KPH Wien, …), welche die Unterrichtsmaterialien regelmäßig sichtet – gemäß der in dieser Studie verwendeten Kriterien (Bezug zur Lebenswirklichkeit der Kinder und jungen Muslime in Österreich, Befähigung zur Mündigkeit in religiöser Hinsicht, Förderung von interreligiösen Kompetenzen);
    6. der Herausgabe eines deutschsprachigen Unterrichtsmaterials mit einem deutlichen Bezug zur österreichischen Lebenswirklichkeit;
    7. der Erstellung digital aufbereiteter und geprüfter religiöser Contents in unterschiedlichen sozialen Netzwerken und Plattformen (YouTube, TikTok, Discord etc.);
    8. Evaluierungsmöglichkeiten des Moscheeunterrichts seitens der Schüler und Eltern (Fragebögen, …);
    9. eines kompetenten Gremiums (etwa aus dem Bildungsamt der IGGÖ), das den Moscheeunterricht regelmäßig reflektiert und evaluiert, Maßnahmen anregt sowie deren Umsetzung kontrolliert.

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