• Aus der groß angekündigten Neugestaltung der Linzer Donauuferkante bleibt am Ende wohl nur eine Mini-Lösung übrig. Statt einer umfassenden Aufwertung sollen um rund 1,7 Millionen Euro lediglich eine Sitzstufe, eine Aussichtsplattform und einige Sitzbänke entstehen – auf gerade einmal rund 100 Metern eines insgesamt einen Kilometer langen Uferabschnitts – das soll der Stadtsenat diesen Donnerstag beschließen.

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Brennpunkt Jugendkriminalität: Zahlen explodieren

22. August 2024
in Linz, Politik
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Laut dem neuen Sicherheitsbericht des Innenministeriums wurden 2022 in Oberösterreich 7.354 Unter-18-Jährige als Tatverdächtige für gerichtlich strafbare Handlungen ermittelt. Dies bedeutet im Vergleich zu 2021 einen weiteren Anstieg von +14,3 Prozent und im 10-Jahres-Vergleich einen Anstieg von +57,8 Prozent. Aufgrund dieser alarmierenden Zahlen steht die OÖVP für Verschärfungen im Umgang mit Kinder- und Jugendkriminalität – und eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre.

Von den 7.354 Tatverdächtigen im Kinder- und Jugendalter waren 2022 in Oberösterreich 154 unter 10 Jahre alt, 1.594 im Alter von 10 bis U-14 Jahren und 5.606 im Alter von 14 bis U-18 Jahre. Auch bei den Verurteilungen gab es ein kräftiges Plus von 12,4 Prozent seit 2022. Regional stechen im Vergleich 2013-2023 starke Anstiege der gerichtlichen Verurteilungen von 14-18-Jährigen in den Landesgerichtssprengeln Linz (+41,8%) und Wels (+26,3%) hervor.

Sorge bereitet der extrem hohe Ausländeranteil: Laut Statistik Austria liegt dieser an der gerichtlich geahndeten Jugendkriminalität in OÖ im Jahr 2023 bei 44,1 Prozent. Den höchsten Ausländeranteil verzeichnet der LG-Sprengel Linz mit 55,3 Prozent.

„Diese Zahlen unterstreichen den Handlungsdruck bei Bekämpfung und Eindämmung der Kinder- und Jugendkriminalität in Oberösterreich. Es braucht daher neue effiziente Ansätze in der Prävention, aber auch neue Ansätze in den Handhaben für Polizei und Justiz. Junge kriminelle Karrieren dürfen nicht hingenommen werden – insbesondere nicht in Bezug auf die Sicherheit des Alltags und auf die Stabilität des Zusammenlebens“, sagt OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger.

„Im Rahmen der sozialtherapeutischen Betreuung und behördlichen Kontrolle sollten junge Kriminelle und Gewalttäter unter 14 Jahren künftig im Sinne der Vorwarnung und Verwarnung auch betreute Stunden in Haftanstalten verbringen müssen.“

Die aktuell diskutierte Senkung des Strafmündigkeitsalters von derzeit 14 auf 12 Jahre sei insbesondere beim Blick auf schwere Straftaten oder auf jugendliche Intensivtätern ein berechtigter Ansatz, heißt es seitens der OÖVP: „Gerade im Kinder- und Jugendalter muss der Schwerpunkt auf Maßnahmen im Sinne der Läuterung und Trendumkehr liegen. Es kann daher nicht das Ziel einer Gesellschaft sein, straffällige Kinder generell ins Gefängnis zu stecken. Dieser Hinweis der Bundesregierung ist aus Sicht der OÖVP für den weiteren Fortgang der Beratungen wichtig, weil er vorschnelle politische Reflexe hintanhält und Wege hin zu einer sach- und lösungsorientierten Diskussion ebnet“, sagt der Linzer Nationalratsabgeordnete Klaus Fürlinger.

Der ÖVP-Plan: Im Rahmen der sozialtherapeutischen Betreuung und behördlichen Kontrolle sollten junge Kriminelle und Gewalttäter unter 14 Jahren künftig im Sinne der Vorwarnung und Verwarnung auch betreute Stunden in Haftanstalten verbringen müssen. Dort sollten junge Täter frühzeitig und rechtzeitig Einblick in Haftalltag und Strafvollzug gewinnen, um dann neue Energie für die erforderliche Neuausrichtung ihres Lebens zu gewinnen.

„Warnschuss-Arrest“ nach deutschem Vorbild
Auch im Bereich der 14-18-Jährigen tritt die OÖVP für Maßnahmen im Sinne der Verwarnung ein: Konkret sollen Gerichte künftig Kurzzeit-Arrest nach deutschem Vorbild verhängen können. Dabei werden in Deutschland jugendliche Täter via Gerichtsentscheidung frühzeitig mit den Folgen einer fortgesetzten Kriminalität konfrontiert – indem sie gerichtlich angeordnet Tage in Haft verbringen müssen, ohne dadurch offiziell vorbestraft zu sein. Unterschieden wird zwischen Freizeitarrest (1-2 Wochenenden), Kurzarrest (maximal 4 Tage) und Dauerarrest (maximal vier Wochen).

 

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