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Gastgarten-Sperrstunde erst um Mitternacht?

Linzer ÖVP will Vorreiter bei Gastgarten-Öffnungszeiten sein

24. Juli 2025
in Freizeit
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Die Linzer ÖVP will die Schanigärten-Öffnungszeiten von 23 auf 24 Uhr ausdehnen. Der Linzer Wirtesprecher Michael Nell sagt: „Gastronomen dürfen nicht mehr an die kurze Leine genommen werden: Die Sperrstunde bis 24 Uhr ist das Gebot der Stunde.“ Ein Blick in andere Großstädte zeigt aber: Eine Gastgarten-Sperrstunde von 24 Uhr in dichtbesiedelten Gebieten gibt es so gut wie nirgends – und das aus gutem Grund…

Eine einheitliche Regelung, wie lange Schani- und Gastgärten in Linz offen sein dürfen, gibt es nicht, als Standard gilt aber 23 Uhr. Stadträtin Doris Lang-Mayerhofer unterstützt die Forderung nach einer Ausdehnung der Gastgarten-Öffnungszeiten bis 24 Uhr: „Ein längerer Genuss im Schanigarten ist ein Plus für die Linzer Wirtschaft und die Bevölkerung.“

Das Problem: Bei einer Öffnungszeit bis 24 Uhr ist inklusive „Nachbereitung“ oft erst eine halbe Stunde später tatsächlich Schluss  – und natürlich bedeutet ein offener Gastgarten auch eine gewisse Lärmquelle – gerade zu später Stunde. Anrainer wissen ganze Liederbücher von zu singen.

Aber wie sieht es in anderen Städten aus? Kurz: Ein Blick auch über die Landesgrenzen zeigt: Eine Schanigarten-Öffnungszeit bis 24 Uhr (oder noch länger) gibt es bis auf ganz wenige Sondergenehmigungen nirgendwo:

Wien: Um 23 Uhr ist Schluss
„Gastgärten auf öffentlichem Grund oder an öffentlichen Verkehrsflächen dürfen längstens von 8 bis 23 Uhr geöffnet sein. Gastgärten, die sich nicht auf öffentlichem Grund befinden und nicht an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, dürfen längstens von 9 bis 22 Uhr geöffnet sein.“

Graz: 23:30 Uhr
„Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen im Zeitraum 15. Juni bis 15. September, von 08.00 Uhr bis 23.30 Uhr betrieben werden. Gastgärten, die sich weder auf öffentlichem Grund befinden noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen von 09.00 Uhr bis 23.30 Uhr betrieben werden.“

Salzburg: 23 Uhr
„Gastgärten auf öffentlichem Grund oder an öffentlichen Verkehrsflächen unter bestimmten Voraussetzungen (ausschließlich Speisen und Getränke, max. 75 Plätze, kein Lärm) von 8 bis 23 Uhr ohne Betriebsanlagengenehmigung betrieben werden dürfen, lediglich eine Anzeige ist erforderlich. Auf privatem Grund oder Grund, der nicht an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, gelten ähnliche Regelungen von 9 bis 22 Uhr.“

Innsbruck: 23:30 Uhr
Gastgärten auf öffentlichem Grund oder an öffentlichen Verkehrsflächen dürfen in der Regel bis 23:00 Uhr betrieben werden. In manchen Fällen, wie z.B. im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September, können die Öffnungszeiten auf 8:00 bis 23:30 Uhr erweitert werden.

München: 22/23 Uhr
Die Öffnungszeiten für Gastgärten in München sind grundsätzlich von 8:00 bis 23:00 Uhr auf öffentlichem Grund und von 9:00 bis 22:00 Uhr auf Privatgrund. 

Berlin: Ausnahmeregelung bis 24 Uhr möglich
Grundsätzlich bis 22 Uhr, Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften können für Freitag und Samstag bis 24 Uhr und für die übrigen Tage bis 23:00 Uhr genehmigt werden.
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