Oberösterreich will die Regeln für Asylwerber in der Grundversorgung deutlich verschärfen. Mit einem neuen Grundversorgungsgesetz werden unter anderem verpflichtende Hilfstätigkeiten, die OÖ Hausordnung, die Sachleistungskarte sowie Grundregel- und Orientierungskurse gesetzlich verankert. Wer sich nicht an Vorgaben hält, soll künftig leichter mit Leistungskürzungen oder dem Ausschluss aus der Grundversorgung rechnen müssen.
Der Gesetzesentwurf soll am 1. Oktober in den OÖ Landtag eingebracht und im Dezember beschlossen werden. Spätestens Anfang Februar 2027 soll das neue Regelwerk in Kraft treten. Hintergrund sind unter anderem die neuen europäischen Vorgaben im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
Eine der wesentlichen Neuerungen: Arbeitsfähige Personen sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verpflichtet werden, ihre Arbeitskraft einzusetzen. Dazu gehören künftig auch unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Asylquartieren. Gleichzeitig werden Grundregel- und Orientierungskurse verpflichtend, bei hoher Bleibewahrscheinlichkeit kommen Deutschkurse hinzu. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Gewaltpräventionsmaßnahmen vorgesehen.
Zahl der Grundversorgten um zwei Drittel gesunken
Parallel dazu ist die Zahl der Menschen in der oberösterreichischen Grundversorgung stark zurückgegangen. Waren es Anfang 2024 noch 4.584 Personen, sind es mit Stand September 2026 nur noch 1.433 – ein Rückgang um rund 66 Prozent. Darunter befinden sich aktuell 690 Asylwerber, 479 subsidiär Schutzberechtigte, 31 Asylberechtigte und 89 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zusätzlich werden 1.520 Vertriebene aus der Ukraine versorgt. Die Zahl der Quartiere sank innerhalb von zwei Jahren von 217 auf 125. Asyl-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP) sieht den eingeschlagenen Kurs bestätigt und kündigt „Null Toleranz“ gegenüber Missbrauch an:
„Wer in Oberösterreich Schutz erhält, muss ab dem ersten Tag bereit sein, eine Gegenleistung zu erbringen.“
Die bisherigen Maßnahmen hätten sich bewährt und zu einem „historischen Tiefststand“ geführt. Mit Sachleistungskarte, OÖ Hausordnung sowie verpflichtenden Grundregel- und Orientierungskursen habe Oberösterreich laut Dörfel bereits Maßstäbe gesetzt. Diese Maßnahmen würden nun gesetzlich abgesichert. Auch die Sachleistungskarte wird damit dauerhaft zum Standard: Sämtliche Asylwerber sowie Ukraine-Vertriebene in der Grundversorgung erhalten ihre Leistungen bereits über diese Karte.

















