Sie sehen aus wie Mopeds, fahren bis zu 25 km/h schnell und sind vor allem bei Lieferdiensten längst fixer Bestandteil des Stadtbildes. Bisher wurden viele dieser E-Mopeds rechtlich wie Fahrräder behandelt. Ab 1. Oktober 2026 ist damit Schluss: Dann gelten Zulassungs-, Versicherungs- und Helmpflicht – und auch der Radweg ist tabu.
Betroffen sind insbesondere elektrisch angetriebene Zweiräder, die auch ohne Treten per Gasgriff fahren können. Sie werden künftig kraftfahrrechtlich als Mopeds behandelt. Damit braucht es ab 1. Oktober Kennzeichen und Zulassung, Kfz-Haftpflichtversicherung, einen geeigneten Führerschein – zumindest Klasse AM –, Sturzhelm und „Pickerl“. Gefahren werden muss auf der Fahrbahn, Radwege dürfen nicht mehr benutzt werden.

Ohne Zulassung kann es teuer werden
Wer sein E-Moped nach dem Stichtag einfach wie bisher weiterbenutzt, riskiert Strafen. Je nach Verstoß können Kraftfahrgesetz, Straßenverkehrsordnung und Führerscheingesetz gleichzeitig betroffen sein – etwa bei fehlender Zulassung, Versicherung, Lenkberechtigung oder Helm. Dadurch können sich auch mehrere Strafen summieren.
Achtung: Die Neuregelung gilt auch für bereits gekaufte E-Mopeds. Besitzer sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihr Fahrzeug überhaupt zulassungsfähig ist. Fehlen die notwendigen Fahrzeugpapiere beziehungsweise eine entsprechende Genehmigung, könnte der Elektroflitzer ab Oktober im öffentlichen Verkehr nicht mehr legal verwendet werden.
















