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Jetzt darf wieder jeder URFIX sagen

Stadt sichert sich Markenrecht

12. September 2026
in Freizeit, Kultur, Linz
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Der „Urfix“ ist wieder frei: Jahrelang hatte eine Privatperson die populäre Kurzbezeichnung für den Urfahranermarkt als Wortmarke für sich beansprucht. Damit wollte sich Vizebürgermeister Martin Hajart nicht abfinden. Die Stadt startete ein Markenverfahren – und bekam nun vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Recht.

„Urfix“ – für viele Linzer ist das schlicht die liebevolle Kurzform für den mittlerweile rund 200 Jahre alten Urfahranermarkt. Umso erstaunlicher: Die Bezeichnung war vor einigen Jahren von einer Privatperson als Wortmarke angemeldet worden. Der Markeninhaber beanspruchte damit entsprechende Rechte an der Verwendung des Begriffs.

Für den für Märkte zuständigen Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart war das ein ziemlich schräger Zustand. „Der ‚Urfix‘ gehört zu Linz und das mache ich, wenn nötig, auch rechtlich geltend“, sagt Hajart mit einem Augenzwinkern.

Hajart ließ „Urfix“ für die Stadt anmelden
Seine Argumentation: Ein derart verbreiteter umgangssprachlicher Begriff für eine der traditionsreichsten Linzer Veranstaltungen sollte nicht exklusiv von einer einzelnen Privatperson beansprucht werden können.

„Aus meiner Sicht soll jede Linzerin, jeder Beschicker, jedes Medium und natürlich auch die Stadt Linz selbst die Bezeichnung ‚Urfix‘ verwenden dürfen“, so Hajart.

Deshalb beauftragte er die Stadt, selbst ein Markenanmeldeverfahren für „URFIX“ einzuleiten. Und das ging erfolgreich über die Bühne: Gegen die Anmeldung wurde laut Hajart kein Widerspruch erhoben. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Marke mittlerweile für die Stadt Linz eingetragen. Die entsprechende Eintragungsurkunde liegt der Stadt vor.

„Urfix“ soll weiterhin jeder sagen dürfen
Hajart geht es dabei ausdrücklich nicht darum, dass nun umgekehrt die Stadt den Begriff für sich monopolisiert. Vielmehr soll verhindert werden, dass Linzer, Markt-Beschicker oder Medien bei der Verwendung des längst eingebürgerten Namens rechtliche Probleme befürchten müssen.

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