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    Linzer Aktenaffäre: Rechtskosten für Luger & Co. überschreitet Millionengrenze

    4. April 2019
    in Politik
    Important documents kept in the cabinet.

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    Nach wie vor viele Fragen offen sind in der sog. „Aktenaffäre“, bei der es um 3.023 verjährte Akten geht. Der vom Rechnungshof ermittelte Entfall von Strafgeldeinnahmen beträgt 382.000 Euro. Dazu kommen noch budgetierte Rechtskosten für Bürgermeister Klaus Luger und fünf Magistratsbedienstete in Höhe von ca. 1,13 Millionen Euro – plus etwaige Gerichts- und Anwaltskosten der Geschädigten. Es wird also richtig teuer für die Stadt Linz.

    Nach der Präsentation des brisanten Berichts des Bundesrechnungshofes sagt die sog. ‚Aufklärer-Allianz‘ bestehend aus Klubobmann Martin Hajart (ÖVP), Gemeinderätin Ursula Roschger (Grüne) und Felix Eypeltauer (NEOS): „Es sind noch viele Fragen offen.“
    Zitat aus dem Bericht: „Weder Bürgermeister noch Spitzenbeamte reagierten auf Warnungen vor zahlreichen Verjährungen. Der Linzer Magistrat war nicht in der Lage, Verwaltungsübertretungen und damit Strafen so zu verfolgen, wie es das Gesetz vorschreibt. Weder der Bürgermeister noch Spitzenbeamte der Behörde haben das Amt dementsprechend organisiert.“ 

    Die "Aufklärerallianz" (v.l.): Klubobmann Martin Hajart (ÖVP), Gemeinderätin Ursula Roschger (Grüne) und Felix Eypeltauer (NEOS).
    Die „Aufklärerallianz“ (v.l.): Klubobmann Martin Hajart (ÖVP), Gemeinderätin Ursula Roschger (Grüne) und Felix Eypeltauer (NEOS).

    Weiters stellte der Bundesrechnungshof fest:

    • „Mit Ende des Jahres 2017 waren 7.789 Akten offen. Das entspricht einem Zuwachs zu Anfang 2010 von 55% (5.024 offene Akten). Im überprüften Zeitraum verjährten 3.023 Akten, davon 1.985 aufgrund von Untätigkeit der Behörde.“

    • Der Rechnungshof ermittelte zudem einen Entfall von Strafgeldeinnahmen in Höhe von insgesamt 382.000 Euro.

    • Es wurde verabsäumt, den erforderlichen Personalbedarf der Abteilung Verwaltungsstrafen rechtzeitig zu prüfen und festzulegen. Spätestens Mitte 2016 hätte Veranlassung zur unverzüglichen Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Personalressourcen bestanden, da zu diesem Zeitpunkt die Geschäftsbereichsleitung darauf hingewiesen hatte, dass mit Verjährungen zu rechnen ist. 

    „Luger muss selbst wissen, was im Fall einer Anklage zu tun ist“
    Conclusio der Aufklärer-Allianz: „Es gibt in der Causa sehr wohl auch eine politische Verantwortung seitens des Bürgermeisters. Das hält nun auch der Rechnungshof ganz klar fest“, sagt das Trio. Ob Bürgermeister Klaus Luger im Falle einer Anklage (wie sein Ex-Parteikollege und Finanzstadtrat Johann Mayr) zurücktreten solle, ließen Eypeltauer & Co. offen: Luger müsse selbst wissen, was in diesem Fall zu tun sei.

     

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