Puuuh: Um 4 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die entscheidende WM-Partie Österreich gegen Algerien angepfiffen – und damit nach der Sperrstunde, weil so gut wie kein Lokal über eine Betriebsanlagengenehmigung mit einer Öffnungszeit bis nach 4 Uhr verfügt. Ausnahmen kann laut WKO nur der Bürgermeister persönlich gewähren. „Wir empfehlen daher ausdrücklich, sich vorab mit der zuständigen Behörde abzustimmen, um Klarheit zu schaffen, ob aufgrund der Einmaligkeit des Ereignisses eine Öffnung dennoch möglich wäre. So vermeiden Sie Probleme und stellen sicher, dass Ihr Betrieb rechtskonform öffnen kann“, informiert die WKO ihre Mitgliedsbetriebe.
Das WM-Spiel Österreich gegen Algerien steigt am 28. Juni um 4 Uhr mitteleuropäischer Zeit (oder 21 Uhr Ortszeit in Kansas City) – ein brutaler Ankicktermin – und fällt damit genau in den Zeitraum der in Oberösterreich geltenden Sperrzeit. Die OÖ. Sperrzeiten-Verordnung regelt die zulässigen Öffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben. Demnach besteht grundsätzlich eine Sperrzeit zwischen 4 und 6 Uhr, während der Gastrobetriebe im Regelfall nicht geöffnet haben dürfen.
Nach Auskunft eines mit der Materie befassten Landesbeamten besteht jedoch die Möglichkeit, für die Übertragung des Spiels eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Diese Möglichkeit ist in § 113 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)vorgesehen. Zuständig für die Erteilung einer solchen Ausnahmebewilligung ist die jeweilige Gemeinde bzw. der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde, in der sich der Betrieb befindet.
Gastronomiebetrieben, die das WM-Spiel live übertragen und ihre Gäste bereits ab 4 Uhr bewirten möchten, wird daher empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Gemeinde in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls einen Antrag auf Ausnahmebewilligung einzubringen.














