Einwegpfand: Strittige Verordnung birgt Probleme
Die Pfandpflicht auf Einwegdosen und PET-Flaschen kommt in Österreich zwar erst ab 1. Jänner 2025, dennoch gibt es bereits jetzt Kritik: So sollen eingedrückte Dosen und PET-Flaschen von der Pfandrückgabe ausgeschlossen sein. Bei den handelsüblichen dünnwandigen Cola- und Bierblechdosen oft ein Ding der Unmöglichkeit – vor allem, wenn sie etwa in einem Sack gesammelt werden. In Deutschland, wo die Pfandpflicht bereits seit 2003 läuft, gab es ähnliche Probleme. Dort befand im Vorjahr ein Gerichtsurteil: Der Pfand muss auch bei eingedrückten Dosen oder PET-Flaschen retourniert werden.
Es gibt noch eine Übergangsfrist bis 31. März – so lange haben Abfüller noch die Gelegenheit, leere Dosen und Flaschen ohne Pfand zu befüllen und zu verkaufen. Grund: So müssen keine noch auf Lager befindlichen Verpackungen weggeworfen werden.
25 Cent sind ab dem Jahreswechsel fürPET-Flaschen und Getränkedosen fällig. Der genaue Gesetzeswortlaut zum Geltungsbereich: “Die Pfandverordnung ist ab 1.1.2025 anzuwenden und betrifft in Österreich in Verkehr gesetzte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 bis 3 Liter. Diese Verpackungen sind ab diesem Zeitpunkt mit einem Barcode und einem nationalen Pfandsymbol zu kennzeichnen. Die Pfandhöhe beträgt einheitlich EUR 0,25.”
Verpackungen von Milch- und Milchprodukten sind aus hygienischen Gründen übrigens allgemein von der Pfandpflicht ausgenommen. Ziel ist, ab 2025 zumindest 80 Gewichtsprozent der Abfälle aus bepfandeten Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall getrennt gesammelt werden, ab 2027 soll dieser Wert auf 90 Prozent steigen.
Die Sache macht auch angesichts der zunehmenden Vermüllung und des Ressourcenverbrauchs durchaus Sinn. Durch das Einwegpfand wird hochwertiges Recycling von Getränkeverpackungen und somit Kreislaufwirtschaft ermöglicht, gesammelte Flaschen und Dosen werden im geschlossenen Wertstoffkreislauf geführt, aus den Verpackungen können wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen. Zudem wird das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur vermieden oder zumindest stark reduziert.
“”Die Einweggetränkeverpackung (Flaschen und Dosen) muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Andernfalls braucht die Verpackung nicht zurückgenommen werden und sie ist in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack zu entsorgen”
Retourniert wird das Leergut bei kleineren Geschäften direkt an der Kassa oder am Verkaufstresen, in Supermärkten bei Automaten, die großteils bereits aufgebaut sind. Es besteht jedoch die Gefahr, dass man sein Pfand gar nicht zurückbekommt: “Die Einweggetränkeverpackung (Flaschen und Dosen) muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Andernfalls braucht die Verpackung nicht zurückgenommen werden und sie ist in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack zu entsorgen”, heißt es etwa seitens der WKO.
Auch in Deutschland wollten Handelsunternehmen gedrückte oder beschädigte Dosen nicht zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging gegen eine Filiale der Supermarktkette LIDL vor, nachdem diese die Rücknahme von Pfanddosen verweigerte, weil diese plattgedrückt waren. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Verbraucherzentrale Recht. Pfanddosen seien unabhängig von ihrem Zustand zurückzunehmen, sonst würde der abfallbezogene Sinn von § 31 Verpackungsgesetz (VerpackG) konterkariert werden, hieß es im Urteil vom Sommer 2023. Man darf gespannt sein, wie der österreichische Handel dieses Thema behandelt.
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