Die Detailplanungen zur neuen Eisenbahnbrücke und der 2. Schienenachse laufen auf Hochtouren. Derzeit beschäftigt sich eine Expertengruppe mit den erforderlichen Behördenverfahren für den Neubau der Brücke. Aus Sicht der Experten ist für den Abbruch der Eisenbahnbrücke eine Reihe von Bewilligungen erforderlich.
„Für die weiteren Planungen der 2. Schienenachse, die Linz notwendig braucht, ist die neue Brücke von entscheidender Bedeutung“, betont Bürgermeister Klaus Luger. „Daher konzentriert sich mein Bemühen darauf, rasch alle weiteren Schritte für eine zukunftstaugliche Verkehrsanbindung an dieser Stelle zu setzen. Derzeit wird intensiv an den diversen benötigen Verfahren gearbeitet. Das Ziel ist klar: ich möchte durch Konzentration der Verfahren Zeit sparen. Insgesamt werden derzeit fünf Rechtsmaterien geprüft, das Denkmalschutz-, das Wasser-, der Naturschutz- und das Schifffahrtsrecht sowie das Eisenbahnrecht.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes ist kein weiteres Verfahren notwendig. Der denkmalschutzrechtliche Abbruch der bestehenden Brücke wurde bereits mit dem Bescheid von September 2013 bewilligt. Bis 31. August 2016 ist jedenfalls mit dem Abbruch zu starten.
Die Entfernung des Brückentragwerks ist ohne Bewilligung möglich. Die Abtragung der alten, in der Donau situierten Pfeiler der Eisenbahnbrücke erfordert aber ein wasserrechtliches Verfahren. Hier liegt die Zuständigkeit beim Magistrat Linz.
Ebenfalls für den Abbruch der gesamten Brücke inklusive der Pfeilerentfernung ist eine Bewilligung nach dem Schifffahrtsgesetz erforderlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit beim Magistrat Linz.
Betreffend den Naturschutz ist voraussichtlich kein Verfahren notwendig. Ob eisenbahnrechtlich eine Bewilligung notwendig ist, wird aktuell mit der zuständigen Behörde im Zuge der Trassenauflassung abgeklärt. Dies kann erst nach Einstellung des Zugsverkehrs beantragt werden. Der Zugverkehr wird laut ÖBB mit Ende Oktober 2015 eingestellt. Rechtskräftig wird diese Einstellung des Zugverkehrs mit dem ÖV-Fahrplanwechsel am 13. Dezember dieses Jahres.
Die Stadt Linz strebt ein Konzentrationsverfahren für alle Bewilligungen an. Dies würde bedeuten, dass anstelle einer Gesamtdauer von 14 Monaten eine Verfahrensdauer von rund 6 Monaten notwendig ist.
„Es stimmt mich positiv, dass im Wesentlichen nur drei Bewilligungen notwendig werden. Das macht es realistisch, dass eine raschere Umsetzung der benötigen Verfahren realisierbar ist“, so Bürgermeister Klaus Luger.
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