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Von der Linzer Luft- und Bunkersteuer

27. Juni 2022
in Linz, Politik
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Her mit der Marie: Für die Nutzung des öffentlichen Raums ist in Linz eine Gebühr, die sogenannte „Gebrauchsabgabe“ zu entrichten. Ist die Idee beim Aufstellen eines Standls oder von Schanigärten in der Fuzo noch nachvollziehbar, wird diese Abgabe auch für in der Luft hängende Schilder und Balkone sowie für ‚Bunker unter dem Gehsteig‘ verordnet. Wir haben uns die entsprechende Tarifverordnung, die derzeit überarbeitet wird, mal angesehen.

Aktuell erlöst die Stadt aus den Gebühren zur Nutzung von öffentlichem Gut rund zwei Millionen Euro. Jetzt kommt eine Tarifreform. Billiger wird’s aber wohl nicht, das Geld soll jedoch für kommunale Wirtschaftsförderungen zweckgewidmet werden. Das wäre ein Beitrag etwa zur Digitalisierung von Unternehmen oder auch zur Unterstützung zukunftsorientierter Branchen.

„Für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes durch gemeindeeigene Unternehmungen wird eine Gebrauchsabgabe erhoben“ heißt es in der Verordnung der Stadt Linz – und da fällt einiges drunter. Aktuell werden die Gebühren – wegen der laufenden Reform – neu evaluiert. Wir haben uns die kürzlich noch gültige „Preisliste“ mal angesehen.

Konkret sind in Linz pro Quadratmeter Leuchtschilder, Schaukästen oder Hinweisschilder 35,63 Euro jährlich zu bezahlen. Für Markisen (Sonnenschutz) sind pro Stück und Jahr 12,72 Euro Steuern fällig. Die Liste der steuerverursachenden Dinge über, auf oder unter dem öffentlichen Raum ist laaaange:

  • Automaten und Personenwaagen verursachen mit ihrer Aufstellung eine Benützungsgebühr der jeweiligen Fläche von 127,25 Euro/Jahr.
  • Über den Gehsteig reichende Balkone und Veranden werden mit 12,72 Euro pro Stück, Geschoßen (!) und Jahr verrechnet. Sogar für von der Häuserfront hervorstehende Gebäudeteile ist die Luftsteuer zu zahlen, selbst wenn es sich dabei nur um wenige Zentimeter und eine bauliche Gegebenheit handelt.
  • Auch beim Verteilen von Flugblättern wird der öffentliche Raum benutzt, das kostet dann 25,45 Euro pro 500 Stück Flyer.
  • Wer den öffentlichen Raum „gärtnerisch oder feldmäßig“ nutzt, zahlt dafür lediglich 0,61 Euro pro Quadratmeter.
  • Baustelleneinrichtungen sind ebenfalls gebührenpflichtig – und zwar mit bis zu 10,18 Euro pro Quadratmeter und Monat.
  • Tische und Stühle in Gastgärten im innerstädtischen Bereich werden mit 31,82 Euro pro Quadratmeter und Saison vergebührt.
  • Teurer kommen Geschäftsportale oder Vitrinen: Diese schlagen mit 127,75 Euro pro Quadratmeter zu Buche.
  • Die Gebrauchssteuer fällt aber nicht nur für die Luft oder den Boden an, sondern gilt auch unterirdisch: Besitzer von Häusern, die einen „Bunker unter dem Gehsteig“ aufweisen, müssen dafür jährlich „pro Stück“ 25,45 Euro abdrücken.
„Bunker unter dem Gehsteig“… Auszug aus der „Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz“.


Beschwerden und Versuche, diese unsinnige Steuer abzuschaffen, gab es in der Vergangenheit zur Genüge – alle wurden bislang abgeschmettert. Ende 2020 unternahm die FPÖ den bislang letzten Vorstoß – der Verzicht auf die ohnehin nur 500.000 € Luftsteuer galt allerdings nur während der Corona-Pandemie (2020 und erstes Halbjahr 2021). Auch die Gastgartengebühr wurde bis Ende Oktober 2021 aufgehoben.

ÖVP fordert Reform der „Gebrauchsabgabe“
Jetzt kommt von der Linzer ÖVP die Forderung nach einer „zeitgemäßen“ Reform der sogenannten Gebrauchsangabe: „Es ist es an der Zeit, die nächsten Schritte für eine nachhaltige Reform der Luftsteuer umzusetzen, aktuell ist sie eine antiquierte Abgabe“, fordert Vizebürgermeister Bernhard Baier. Die Reformvorschläge gehen aber nicht in Richtung Abschaffung, sondern Neugestaltung der Verordnung – und das mit nicht weniger als 11 neuen Punkten bzw. Ausnahmen. Der ohnehin jetzt bereits enorme Verwaltungsaufwand für nur 500.000 Euro Einnahmen pro Jahr würde damit wohl noch weiter steigen.
Am sinnvollsten und einfachsten umzusetzen wäre ein vollständiger Verzicht von Steuern für sinnbefreite Abgaben von in den Linzer Luftraum ragende Schilder, Balkone und unterirdische Bunker unter Gehsteigen.

Sollte der Reformvorschlag der ÖVP nicht im Gemeinderat durchgewunken werden, wollen Baier und Co. eine Aufhebung für das gesamte Jahr 2021 erreichen.

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