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Silvesterknallerei: typisch österreichische Gesetzeslauslegung

27. Dezember 2019
in Freizeit
Zum Abschießen von Feuerwerkskörpern braucht's im Ortsgebiet eine behördliche Genehmigung oder das Okay des Bürgermeisters

Zum Abschießen von Feuerwerkskörpern braucht's im Ortsgebiet eine behördliche Genehmigung oder das Okay des Bürgermeisters

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Was Silvesterknallerei betrifft, ist die heimische Gesetzgebung „typisch österreichisch“: Das Abfeuern jeglicher Feuerwerksartikel ist faktisch im gesamten Linzer Stadtgebiet verboten, dennoch gibt’s auch heuer wieder an fast jeder Hausecke ein Kracherstandl – und den entsprechenden ‚Bahööö‘ dazu…

Auch wenn so mancher mit Begriffen wie ,Tradition‘ um sich wirft, wenn die Sprache auf die Silvesterknallerei kommt: Mit Brauch hat das wahllose Herumschmeissen von Krachern und (meist im betrunkenen Zustand) erfolgte Abschießen von Raketenbatterien nichts zu tun. Verboten ist es im Ortsgebiet obendrein – heuer will die Polizei angeblich wieder mal ,ganz besonders streng‘ kontrollieren und Strafen bis zu 3.600 Euro verhängen. Strafende Polizisten in der City wird man aber auch heuer wieder vergeblich suchen – geschweige denn finden. Dabei ist die Gesetzeslage völlig klar – und eigentlich sehr restriktiv:

  • Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind.
  • Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten
  • Ebenfalls grundsätzlich verboten ist die Verwendung von Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche, Raketen etc.) innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets.
  • Die Verwendung in der Nähe von Tankstellen und anderen leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist verboten.
  • Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.

Das Fest zum Jahresende geht auf die alten Römer zurück. Erstmals wurde es im Jahr 153 v.Chr. begangen, als der Jahresbeginn vom 1. März auf den 1. Januar verschoben wurde. Der Begriff Silvester (,Waldmensch‘, von lateinisch silva ‚Wald‘) geht auf das Jahr 1582 zurück. Damals verlegte die Gregorianische Kalenderreform den letzten Tag des Jahres vom 24. auf den 31. Dezember, den Todestag des Papstes Silvester I. († 31. Dezember 335). Die Feuer-Feste am Jahresende haben hingegen alte germanische Wurzeln. Das Feuerwerk sollte in animistischen Glauben früher böse Geister vertreiben und drückt heute auch Vorfreude auf das neue Jahr aus.

 

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