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Ist 85cm breiter Radweg auf der Nibelungenbrücke illegal?

23. Dezember 2019
in Linz
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Die Scharmützel zwischen Radfahr-Aktivisten und Infrastruktur-Stadtrat Hein, bei denen sogar eine „Ergreiferprämie“ wegen mehrerer auf die Nibelungenbrücke aufgemalter Radlersymbole ausgesetzt wurden, brachte NEOS-Fraktionsobmann Lorenz Potocnik auf eine Idee: Er verdoppelte die ausgesetzte Prämie auf 1.000 Euro, um neue Ideen für die Beseitigung der gefährlichen Brücken-Engstelle zu finden. Zusätzlich lässt Potocnik nun von einem Anwalt prüfen, ob der nur 85cm breite Radweg auf der Nibelungenbrücke überhaupt zulässig ist – laut Stvo. müsste dieser mindestens 1,50m breit sein. „Bei einem Unfall mit schwerwiegenden Personenschäden könnten im Fall des Falles möglicherweise Millionenklagen auf die Stadt zukommen.“

Die Kriterien lauteten dabei, eine schnell umsetzbare Lösung sowie die Anschlüsse und vor allem den Linzer Hauptplatz mitzudenken“, sagt Lorenz Potocnik von NEOS Linz. Zudem würde in der Diskussion oft vergessen, dass es nicht nur um das Wohl der Radfahrer, sondern auch um jenes der Fußgänger geht.

Ostseitigen Radweg auf der Nibelungenbrücke erweitern   
Das Sieger-Projekt ist einfach wie spannend, weil es mit relativ wenig Aufwand zu verwirklichen wäre: Vorgeschlagen wird ein ostseitiger Radweg („Lentos-Seite“) in beide Richtungen, der auf einer Fahrbahn eingerichtet wird. Die Beeinträchtigung des Autoverkehrs wäre minimal, da die Brückenauffahrten ohnehin nur zweispurig ausgelegt sind und die Leistungsfähigkeit auf dieser Südseite der Brücke großteils von den Ampeln und Einfahrten in Urfahr in die Hauptstraße bzw. die Rudolfstraße abhängt. Gefordert sei nun eine möglichst rasche Prüfung.

Nur 85cm statt der gesetzlich vorgeschriebenen 150cm breit: der Radweg auf der Nibelungenbrücke.

Gefährliche Problemstelle      
Der nur 85 Zentimeter breite Radweg fällt zur intensiv genutzten Fahrbahn mit einer über 20 Zentimeter  hohen Gehsteigkante ab. Zudem gibt es zu den Fußgängern keinerlei Abtrennung, ein Überholen oder Ausweichen am Radweg ist schlicht unmöglich. Ebenfalls eine extreme Gefahrenstelle sind die Anschlussstellen an den Brückenenden. Der aktuelle Radweg könnte zudem gar nicht legal sein: Laut Straßenverkehrsordnung müsste der Abstand von der Fahrbahn 65 Zentimeter betragen, der Radweg selbst zumindest 1,50 Meter breit sein: Beides wird bei weitem nicht eingehalten. Der Abstand beträgt nur 26 Zentimeter, der Radweg selbst nur 85 Zentimeter. Lorenz Potocnik hat darum nun auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um die Legalität des Radwegs zu prüfen – aber auch, um die Haftungsfrage zu klären. Potocnik: „Bei einem Unfall mit Personenschäden – etwa dauerhafter Invalidität oder Todesfolge – könnten auf die Stadt Millionenklagen zukommen.“

Eine fast 30cm hohe Kante als weitere Gefahrenquelle: Fahrbahnabgrenzung des Nibelungenbrücke-Radwegs

Nicht bis 2023 warten
Geschehen ist in den letzten 50 Jahren trotz immer weiter steigendem Auto- und Radlerverkehr leider nichts, die Situation hat sich verschlimmert. Zumindest gibt es die vage Zusage, mit der Fertigstellung der Westringbrücke 2023 je einen Fahrstreifen für Radfahrer freizumachen – viel zu spät, wie viele Radfahrer zurecht anmerken. Potocnik: „Diese Lösung wäre eigentlich schon mit der Fertigstellung der Neuen Donaubrücke (ehem. Eisenbahnbrücke) im Herbst 2021 möglich, weil bereits dann zwei zusätzliche Fahrspuren über die Donau zur Verfügung stehen.“

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