Endlich ein Volksbegehren, das es auf den Punkt trifft.
Rekordverdächtige 64 Volksbegehren liegen aktuell zur Unterstützung auf. Auch wenn manche dieser Initiativen ein wichtiges Signal sind: Unterm Strich haben sie kaum Wirkung. Werden 100.000 Unterschriften gesammelt, muss sich das Parlament mit dem Anliegen auseinandersetzen – meist in Form einer belanglosen Diskussion und das war’s dann auch. Eine rechtlich bindende Konsequenz gibt’s nicht. Genau diese ernüchternde Problematik greift seit 15. November ein Volksbegehren mit dem Titel “Sinnloses Volksbegehren” auf.
“Volksbegehren sind ein zahnloses demokratisches Instrument, das Bürgerbeteiligung vortäuscht, aber nichts ändert. Erfolgreiche Begehren werden kurz im Parlament diskutiert und wandern dann in den Papierkorb. Wenn die Politik unsere Zeit verschwendet, verschwenden wir ihre – Auge um Auge! Der Nationalrat wolle sinnlos über dieses Volksbegehren diskutieren und ein Gesetz beschließen, wonach das Nationalratspräsidium alle zu behandelnden Volksbegehren künftig ‘sinnlose Volksbegehren’ nennen muss”, heißt es im Antragstext des “Sinnloses Volksbegehren”-Volksbegehrens.
“Der Nationalrat wolle sinnlos über dieses Volksbegehren diskutieren und ein Gesetz beschließen, wonach das Nationalratspräsidium alle zu behandelnden Volksbegehren künftig ‘sinnlose Volksbegehren’ nennen muss”
Aua dem Antragstext
Volksbegehren in Österreich: Leider nur heiße Luft
Aktuell werden 100.000 Unterschriften benötigt, um eine Behandlung im Nationalrat zu erreichen, bis 1981 waren es noch 200.000. Ersatzweise reicht auch ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer, damit das Begehren dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt werden muss.
Von allen bisherigen Volksbegehren wurden bislang gerade mal zwei einer (rechtlich bindenden) Volksabstimmung zugeführt: jenes zur Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf (1978) und jenes über den Beitritt Österreich zur Europäischen Union (1994).
Verfahren im Ausschuss des Nationalrats
Zur Vorberatung wird ein Volksbegehren ab 100.000 Stimmen dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen, in Sonderfällen wird eigens ein Ausschuss dafür eingerichtet. Zu den Beratungen können Experten und Sachverständige hinzugezogen werden. Auch die Bevollmächtigten des Volksbegehrens haben das Recht, an den Ausschuss- bzw. Unterausschussberatungen teilzunehmen.
Nach fünf Monaten Vorbereitung ins Plenum des Nationalrates
Die Vorberatung eines Volksbegehrens im Ausschuss hat innerhalb eines Monates nach der Zuweisung zu beginnen. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat jedenfalls ein Bericht über das Ergebnis der Beratungen zu erstatten. Danach wird das Volksbegehren auch im Plenum des Nationalrates beraten.
Die Anliegen eines Volksbegehrens sind für den Nationalrat allerdings in keiner Weise rechtlich bindend, daher müssen die Abgeordneten von Fall zu Fall über eine Umsetzung beraten – meist in einer belanglosen Debatte, die auch ganz schnell wieder vorbei ist.
Kommentar
Ein Volksbegehren, das beachtliche 100.000 Unterstützer findet, ist unter dem Strich genauso viel – oder besser gesagt wenig wert wie eine x-beliebige Online-Petition. Völlig Wurscht, wieviele Unterstützer sich finden: Die jeweiligen Regierungen waren stets unbeeindruckt. Außer einer belanglosen Diskussion im Nationalrat gibt’s keine Folgen oder Konsequenzen.
Entweder die Gesetzeslage wird endlich in Richtung mehr Ernsthaftigkeit geändert und man stattet ein Volksbegehren mit rechtlich bindenden Konsequenzen aus, oder man lässt es einfach sein. So wie es sich jetzt darstellt, ist das Ganze bestenfalls eine Verhöhnung der direkten Demokratie. Daher ein großes Danke den Einleitern Volksbegehrens mit dem Titel “Sinnloses Volksbegehren”, das zeigt, wie wir an der Nase herumgeführt werden.
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