• 🚴💨 RADLER-IRRSINN IN ALTURFAHR: "DAS IST KEINE RENNSTRECKE!“
Rennradfahrer mit Vollgas, dazwischen Familien, Kinder, Spaziergänger und Hunde: In Alturfahr sorgt das hohe Tempo mancher Radler für immer mehr Ärger. Eine Facebook-Diskussion hat das Thema jetzt neu angeheizt.
👉 Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) schlägt Alarm: „Alturfahr ist keine Rennstrecke.“ Besonders rund um den Donaustrand müsse die Sicherheit Vorrang vor persönlichen Geschwindigkeitsrekorden haben.
⚠️ Denn auch für Radfahrer gelten Regeln: Wo 20 km/h vorgeschrieben sind, müsse das Tempolimit auch eingehalten werden.
Raml sagt, dass es nicht um eine pauschale Kritik an Radfahrern gehe. Das Problem seien jene, die den Radweg durchs dicht besiedelte Wohn- und Naherholungsgebiet als persönliche Trainingsstrecke benutzen.
👉 Raml fordert deutlichere Kennzeichnungen, die Prüfung zusätzlicher Maßnahmen und vor allem mehr Kontrollen.
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Immer mehr Kids nützen die E-Leihscooter, obwohl die Anmietung erst ab 18 erlaubt ist

26. März 2021
in Freizeit
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Schüler und Jugendliche unter 18 sind mittlerweile die (gefühlte) Hauptzielgruppe der unzähligen E-Leihscooter in der Stadt. Gesetzlich ist das zwar okay, weil die Nutzung ab 12 Jahren erlaubt ist. Bei den Geschäftsbedingungen der Verleiher wird’s aber haarig: Dort ist eine Anmietung explizit erst ab 18 Jahren erlaubt: „Ein rechtlicher Graubereich, der vor allem für Eltern fatal enden kann“, weiß der Linzer Anwalt Klaus Fuchs. Versicherungen könnten bei Unfällen sogar aus ihrer Haftung aussteigen, wenn die Eltern wissentlich beim Verwenden falscher Altersangaben mitwirken, indem sie ihre Kreditkartendaten zur Verfügung stellen. 

Der Gesetzgeber erlaubt die Nutzung der bis zu 20 km/h schnelle Scooter zwar bereits ab 12 Jahren. Das ist die eine Seite. Die Geschäftsbedingungen der meisten Scooter-Verleiher sehen das aber anders: „Um ein TIER zu fahren, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein“, schreibt TIER Mobility auf seiner Homepage.

Dennoch: Vor allem Schüler und Jugendliche zwischen 12 und 17 nutzen die Leih-Scooter intensiv. Die Anbieter stellen die Roller daher auch – wohl bewusst – vor großen Schulen ab, damit diese entsprechend intensiv genutzt werden. Für eine Anmeldung bei den Verleihern braucht es aber eine Kreditkarte, die (meist) von den Eltern kommt. 

Anwalt Klaus Fuchs: "Versicherung könnte aussteigen"
Anwalt Klaus Fuchs

„Kinder und Jugendliche haften ab 14 Jahren für ihr Verhalten. Zivil- und strafrechtliche Folgen können aber auch die Eltern treffen, wenn sie ihre Kinder wissentlich beim Verwenden falscher Altersangaben unterstützen. Eine Versicherung des Kindes/der Eltern kann sogar aus der Haftung gegenüber dem Verleiher aussteigen. Die Eltern müssen dann für alle Schäden, die durch die vertragswidrige Benutzung entstanden sind, mittragen“, sagt der Linzer Anwalt Klaus Fuchs. Ob das wirklich allen Eltern so richtig bewusst ist…?

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