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    Grünland bei der Kepler Uni bleibt unverbaut

    25. Februar 2020
    in Linz
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    “Das öffentliche Interesse spricht klar gegen diesen Standort” – mit diesen Worten macht Planungsreferent Markus Hein alle Spekulationen zunichte, dass bis zu 30.000 Quadratmeter Grünland bei der Linzer Kepler Uni verbaut werden könnten. Die Firma Fabasoft wollte dort bekanntlich einen neuen Unternehmensstandort errichten. Seitens der Projektgegner steht die Vermutung im Raum, dass Fabasoft bereits Vorab-Zusagen von Bürgermeister Klaus Luger in der Tasche gehabt habe.

    „Nachdem ich heute die gesammelten fachlichen Stellungnahmen zum vorliegenden Antrag erhalten habe, bleibt mir keine andere Wahl, als das Projekt an diesem Standort zu stoppen. Es wird in der Altenberger Straße keine Umwidmung des Grünlands für Fabasoft geben“ , sagt Markus Hein, der damit jede Menge Staub aufwirbelt: Bürgermeister Klaus Luger war klar für dieses Projekt und gab entsprechenden Rückenwind. Er nahm das Projekt an sich und wollte eigenständig darüber entscheiden – das wird jetzt wohl ganz ganz schwer.

    Die Grünfläche bei der JKU hat bereits einen Namen bekommen: „Fabasoft-Wald“.

    In einem ORF-Interview meinte Luger vor einigen Wochen, dass man “auch einmal eine Fläche opfern kann und flexibel sein” müsse. Eine Aussage, die bei vielen auf Unverständnis stößt, denn damit ist den weiteren Umwidmungsplänen des geschützten Linzer Grüngürtels wohl Tür und Tor geöffnet, argumentieren die Projektgegner.

    Pikant: laut FABASOFT gibt es seit März 2019 einen “aufschiebend bedingten” Kaufvertrag. Den könne man jetzt nicht einfach zerreißen, so FABASOFT-Anwalt Hochleitner. Die Vermutung, dass es am Gemeinderat vorbei bereits politische Vorab-Zusagen für eine Umwidmung gegeben haben könnte, steht im Raum.
     
    Prinzipiell kann in Österreich jeder Grundeigentümer für seine Liegenschaft eine Änderung der Flächenwidmung beantragen. Wird in einem Antrag auf öffentliches Interesse verwiesen, beispielsweise durch Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen, muss im Fall einer Konfliktsituation eine genaue Güterabwägung erfolgen. Außerdem ist der Gleichheitssatz in der Flächenwidmung eine wesentliche rechtliche Grundlage. Hein erinnert daran, dass ein vergleichbarer Antrag der Johannes-Kepler-Universität in unmittelbarer Nähe ebenfalls negativ beurteilt wurde.
     
    „Die fachliche Beurteilung betreffend den Fabasoft-Antrag ist eindeutig“, so Hein: „Wir stehen mit anderen Städten natürlich im Wettbewerb. Es ist unsere Pflicht, den Wirtschaftsstandort Linz und auch die Arbeitsplätze abzusichern. Entscheidungen dürfen daher nicht leichtfertig getroffen werden. Es gibt ausreichend alternative Standorte in unserer Stadt – sogar in Uni-Nähe –  somit ist die Entscheidung relativ klar, dass ein öffentliches Interesse für die beantragte Umwidmung nicht zu argumentieren sein wird!“

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