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    Radfahrer kommen bei Verkehrssünden relativ billig davon

    6. Februar 2023
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    Beschwerden über rücksichtslose Radler gibt es mehr als genug. Zu schnell unterwegs (etwa in der FUZO), bei Rot über die Ampel oder gegen die Einbahnstraße fahren: Radfahrer kommen – so sie überhaupt ertappt werden, bei solchen Delikten relativ glimpflich davon. Warum eigentlich?

    Bei Rot über die Ampel fahren, für viele Radfahrer ganz normaler Alltag und höchstens ein Kavaliersdelikt. Autofahrer hingegen müssen mit einem Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem rechnen, zusätzlich steht man zwei Jahre behördlich unter Beobachtung. Sollte der Lenker in dieser Zeit erneut ein Vormerkdelikt begehen, wird von der Behörde nimm eine empfindlich hohen Geldstrafe bis 2.180 Euro eine Maßnahme angeordnet – etwa ein Fahrsicherheitstraining oder eine Nachschulung. Beim dritten Delikt innerhalb von drei Jahren wird sogar der Führerschein entzogen.

    Auch sonst sind die Strafen beim Radeln relativ moderat. Wer am Radweg in die falsche Richtung fährt, muss mit einem Zwanny rechnen, Radfahren am Gehsteig ist mit 10 Euro eine wahre Okassion. Mit dem Auto wäre man wohl den Führerschein los.

    Fehlen am Rad – was speziell in der dunklen Jahreszeit extrem gefährlich ist und oft passiert – Lichter oder Reflektoren am Bike, werden Geldstrafen fällig. Die Mindeststrafe pro fehlenden Beleuchtungsteil scheint verkraftbar, liegt sie doch „nur“ bei 20 Euro (bei fehlendem Rückstrahler geht’s ab zehn Euro los).

    Strafen sind das eine, Haftungsfragen das andere: Je nach Unfallhergang kann auch eine Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung vorliegen. Fahrradfahren ohne Licht kann sehr teuer werden und im schlimmsten Fall – etwa bei einer bleibenden Behinderung oder gar Todesfalls des Unfallgegners – in die hunderttausenden Euros Schmerzensgeld gehen. Bei Personenschäden kann zudem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung folgen. Im Vergleich dazu nimmt sich eine Beleuchtungsanlage um 20 Euro als Peanuts aus.

    Folgende Beleuchtungsmittel sind für Räder Pflicht:

    Rückstrahler (ausgenommen Rennräder bei Tag und guter Sicht):
    • nach vorne weiß, 20cm²
    • nach hinten rot, 20cm²
    • an den Pedalen gelb
    • jedes Rad: Speichenrückstrahler 20cm² oder rückstrahlender Ring im Mantel, weiß oder gelb

    Lichter (ausgenommen bei Tag und guter Sicht):
    • nach vorne weiß oder hellgelb, 100cd, am Fahrrad angebracht, nicht blinkend
    • nach hinten rot, 1cd, kann blinken

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