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    „Fluggastrechte nicht schwächen – Rechte stärken!“

    AK Oberösterreich fordert: faire Entschädigungen, klare Informationen und Schutz bei Airline-Insolvenzen

    6. Mai 2025
    in Freizeit, Unterwegs
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    Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen bedeuten für Reisende oft nicht nur Ärger und Stress, sondern auch finanzielle Verluste – etwa durch verfallene Hotelbuchungen, verlorene Mietwagen oder verpasste Anschlussreisen. Die AK Oberösterreich fordert daher eine Stärkung der Passagierrechte statt deren Aushöhlung durch geplante EU-Reformen.

    Konkret verlangt die AK, dass Entschädigungsansprüche weiterhin ab drei Stunden Verspätung schlagend werden sowie eine Anpassung der Entschädigungsbeträge an die gestiegenen Preise, eine EU-weite Insolvenzabsicherung des gesamten Ticketpreises oder alternativ: Zahlung erst beim Boarding; sowie eine Pflicht zur proaktiven Information der Passagiere über ihre Rechte bei Verspätung oder Annullierung. Auch eine bessere Erreichbarkeit der Airlines durch verpflichtende E-Mail-Adresse, Postadresse und kostenlose Hotline werden gefordert. In der Praxis laufen Beschwerden oder Anrufe ins Leere oder sind wegen fehlender Kontaktadressen erst gar nicht möglich.

    Geplante EU-Reform: massive Verschlechterung für Reisende
    Seit 2004 haben Fluggäste laut EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen ab drei Stunden, annullierten Flügen und Überbuchungen. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro gibt’s bei Flügen bis 1.500 km, 400 Euro bei Flügen bis 3.500 km und 600 Euro bei Flügen über 3.500 km. Bei EU-internen Flügen über 1.500 km beträgt die Entschädigung ebenfalls 400 Euro. Die geplanten Änderungen der EU-Kommission würden diese Regelung erheblich abschwächen. Künftig soll eine Entschädigung erst erfolgen bei:

    • 5 Stunden Verspätung bei Flügen bis 3.500 km

    • 9 Stunden Verspätung bei Flügen zwischen 3.500 und 6.000 km

    • 12 Stunden Verspätung bei Flügen über 6.000 km

    Verspätungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände – etwa Wetter oder politische Unruhen – sind weiterhin von der Entschädigungspflicht ausgenommen.

    Zwei Drittel der Passagiere würden leer ausgehen

    Die Realität zeigt: Die meisten Verspätungen liegen zwischen zwei und vier Stunden. Mit den geplanten Neuregelungen verlören über zwei Drittel der betroffenen Fluggäste ihren Entschädigungsanspruch. AK-Präsident Andreas Stangl: „Diese Reform wäre ein Freibrief für stundenlange Verspätungen. Airlines hätten noch weniger Anreiz, pünktlich zu fliegen – auf Kosten der Konsument:innen. Statt die Rechte der Reisenden zu kürzen, müssen wir sie ausbauen.“

    AK OÖ hilft Betroffenen – notfalls vor Gericht
    Wenn Airlines nicht zahlen wollen, hilft die AK Oberösterreich gemeinsam mit Fairplane ihren Mitgliedern – und allen Oberösterreicher:innen – auch rechtlich weiter. In 3.400 Fällen konnten so bereits 2,4 Millionen Euro an Entschädigungen und Rückzahlungen durchgesetzt werden.

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