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Luger-Prozess startet am 12. Dezember: noch viele Fragen offen

Ex-Bürgermeister zahlte zwar 19.000 Euro zurück, Schaden könnte aber um ein Vielfaches höher sein.

8. Dezember 2025
in Linz, Politik
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Der ehemalige Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) muss sich ab 12. Dezember wegen Untreue vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, als Aufsichtsratsvorsitzender der LIVA ein Rechtsgutachten über 19.000 Euro aus öffentlichen Mitteln im eigenen Interesse in Auftrag gegeben zu haben. Der gesamte Finanzschaden, den der LIVA-Skandal verursacht hat, könnte aber um ein Vielfaches höher liegen. 2024/25 scheinen bei der LIVA etwa 425.000 Euro für außerplanmäßige Beratungskosten und 300.000 Euro für Anwaltskosten auf – unklar ist, wofür.

Klaus Luger hat vor Beginn seines Untreueprozesses im Rahmen der Brucknerhausaffäre die Summe von 19.000 Euro an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA zurückbezahlt. Die Schadenssumme könnte aber weit höher liegen. Geht’s nach der ÖVP, soll die Stadt Linz Im Strafverfahren als Privatbeteiligte ihre zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche sichern und vollen Einblick in die Ermittlungen erhalten.

Offen ist unter anderem, welche der 425.000 Euro Beratungskosten noch unter Lugers Verantwortung bis August 2024 beauftragt wurden und ob diese im öffentlichen oder privaten Interesse lagen. Der neue LIVA-Aufsichtsratsvorsitzende Meinhard Lukas kritisierte in diesem Zusammenhang, dass parallel zwei Anwaltskanzleien ohne klare Aufgabenaufteilung beschäftigt wurden. Unklar ist bislang auch, ob die Staatsanwaltschaft alle fraglichen Aufträge überhaupt geprüft hat.

Bei der Beauftragung eines PR-Beraters über die Zwischenholding KKV sah die Staatsanwaltschaft keinen strafrechtlichen Befugnismissbrauch – die Stadt will die Angelegenheit nun zivilrechtlich klären. Trotz einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom November 2024 liegt bis heute keine vollständige Kostenübersicht zum LIVA-Skandal vor. Der Kontrollausschuss konnte wegen fehlender Dokumente nicht weiterarbeiten und zog den entsprechenden Antrag vorerst zurück.

Mögliche Zusatzkosten der „Luger Affäre“:

  • Der von Luger eingesetzte und im Alleingang wieder hinauskomplimentierte Brucknerhaus-Direktor Dietmar Kerschbaum hat Anfang Jänner 2025 eine 3 Millionen Euro-Schadenersatz-Forderung wegen Nichterfüllung seines langjährigen Dienstvertrags geltend gemacht.
  • „Weiters braucht es durch den von Klaus Luger verursachten Zwangs-Rücktritt eine Bürgermeister-Neuwahl. Kosten der beiden Bürgermeister-Wahlgänge: 1,89 Mio. Euro.
  • Dazu kommen die Kosten der von Luger eingesetzten Kommission, zweier von Luger beauftragten Gutachten und eines PR-Beraters. Die möglichen, geschätzten Kosten: etwa 150.000 Euro.
  • Weiters fällt die Gehaltsfortzahlung für Klaus Luger (bis Ende März 2025) und dem ebenfalls geschaßten kaufm. LIVA-Leiter Rainer Esterbauer (bis Ende Mai 2025) an Zusätzliche Personalkosten: etwa 300.000 Euro.
  • Dazu kommen noch weitere Kosten, die für die Installierung des neuen Bürgermeisters schlagend werden – wie etwa zwingend nötige Änderungen in sämtlichen Drucksorten, Publikationen, Medien und Onlineauftritten – das geht hin bis zum obligatorischen „Bürgermeister-Portrait“, mit dem ein Linzer Künstler traditionell beauftragt wird und das bei Franz Dobusch etwa 12.000 Euro verschlang. Geschätzte Kosten: weitere 150.000 Euro.

Die Linzer ÖVP Linzer drängt nun darauf, parallel zum Strafprozess die Aufklärung des Gesamtschadens voranzutreiben. Bürgermeister Dietmar Prammer soll – auch in seiner Rolle als oberster Vertreter der städtischen Holding UGL – die Gemeinderatsantrag beauftragt werden, „die Interessen der Stadt Linz im Strafprozess gegen Ex-Bürgermeister Luger mit Nachdruck zu vertreten, insbesondere alle Möglichkeiten für Schadenersatz zu nutzen und volle Aufklärung zu erreichen“, so der Antrag.

Ziel ist, schnellstmöglich eine übersichtliche Zusammenstellung aller Kosten vorzulegen, die der Stadt durch den LIVA-Skandal bisher entstanden sind. Dazu gehören Gutachten, Anwalts- und Beratungskosten, die Kosten für die Freistellung der drei ehemaligen LIVA-Geschäftsführer, sowie alle sonstigen damit verbundenen Ausgaben. Zudem soll geprüft werden, gegen wen die Stadt Schadenersatzansprüche geltend machen kann (z. B. ehemaliger Bürgermeister, Geschäftsführer). Spannend wird sein, wie die Luger Partei SPÖ über diesen Antrag abstimmt.

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