„Freiwilligkeit statt Zwang!“ – mit diesem Slogan kämpft MFG gegen den verpflichtenden elektronischen Impfpass und die zentrale Speicherung unserer Gesundheitsdaten. Viele Menschen haben die Sorge, dass der elektronische Impfpass in Verbindung mit dem geplanten EU-weiten Identitätsverwaltungssystem“EUDI-Wallet“ den Schutz sensibler medizinischer Daten nicht mehr gewährleistet. Befürchtet wird, dass damit auch eine umfassende digitale Überwachung Einzug halten könnte. „Was als ‚Moderne Digitalisierung‘ verkauft wird, entpuppt sich als nicht tolerierbarer Eingriff in unsere Grundrechte“, sagt MFG-Bundesparteiobmann Joachim Aigner.
Worum geht’s? Der e-Impfpass soll eine zentrale Datenspeicherung aller sensibler Impf- und damit verbunden auch aller auch Gesundheitsdaten der Bevölkerung umsetzen. Ein Widerspruchsrecht ist dabei nicht vorgesehen: „Jeder der beim e-Impfpass dabei sein will, soll das machen. Aber nur auf freiwilliger Basis“, sagt MFG-Bundesparteiobmann Joachim Aigner.
„Es besteht der begründete Verdacht, dass mit dem e-Impfpass ein Vorbote für ein mögliches Social-Credit-Systems eingeführt wird. Es wäre nicht die erste ‚Verschwörungstheorie‘, die sich bewahrheitet.“
So besteht mit dem e-Impfpass die Möglichkeit des Zugriffs von Behörden, Ministerien und Landeshauptleuten auf die sensiblen Gesundheits- und Impfdaten der Bevölkerung. Es gibt auch keine Möglichkeit, die Daten auf Verlangen löschen zu lassen. Ebenso ist eine Nicht-Teilnahme – wie bei ELGA – nicht vorgesehen. „Und ja: Es besteht der begründete Verdacht, dass mit dem e-Impfpass ein Vorbote für ein mögliches Social-Credit-Systems eingeführt wird. Es wäre nicht die erste ‚Verschwörungstheorie‘, die sich bewahrheitet“, so Aigner.
Große Gruppe an Zugriffsberechtigten
Die Beschreibung der Gruppe der Zugriffsberechtigten ist in der Tat sehr schwammig: Konkret werden diese als „gemeinsam Verantwortliche“ bezeichnet – ein sehr weit gefasster Begriff. Auf jeden Fall dazu gehören dazu der Gesundheitsminister, die ELGA GmbH, E-Impf-Gesundheitsdiensteanbieter, alle zur Durchführung von Impfungen berechtigte Personen und Stellen, Apotheken, Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden, SV-Träger und die Gesundheitsberatung 1450 – und somit ein kaum überschaubarer und kontrollierbarer Kreis an Organisationen, Stellen und Personen.
„NEIN zu Überwachung und Zwang“
MFG hat eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht – mit einen ersten Teilerfolg: Die Republik Österreich muss Stellung nehmen. Der e-Impfpass widerspricht dem Recht der Datenschutzgrundverordnung – „und die DSGVO gibt’s ja nicht umsonst“, so Joachim Aigner. MFG stehe dafür, dass nach der Corona-Zeit nicht schon wieder Druck und Zwang auf die Menschen und deren körperliche Unversehrtheit ausgeübt ausgeübt werde.