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Ab sofort: Heizstrahler-Verbot und höchstens 19 Grad in den Linzer Rathäusern

11. Oktober 2022
in Linz, Politik
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Frieren für den Frieden – es wird frrrisch für die Mitarbeiter des Linzer Magistrats: Ab sofort treten neue Regeln in Kraft, die gerade jetzt helfen sollen, den jährlich steigenden Stromverbrauch einzudämmen. In den Büros werden 19 Grad zum Standard, es gibt ein Heizstrahler-Verbot. Wir haben den Wortlaut des Rundschreibens ,das an die Mitarbeiter in den Büroräumlichkeiten Altes Rathaus, Neues Rathaus, Gruberstraße, Berufsfeuerwehr und die Verwaltung des Kindergarten und Jugendservices ging.

Keine gekippten Fenster, Licht sparen, Heizstrahler-Verbot und nur mehr 19 Grad sind ab sofort Standard in den Räumlichkeiten des Linzer Magistrats. Wer Überstunden macht, friert noch mehr, denn in den Abend- und Nachtstunden soll die Temperatur noch weiter abgesenkt werden, so der Plan. Hier das Schreiben in seiner vollen Länge:

An alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung: Energieeinsparung – Heizperiode 2022/2023

Geltungsbereich: Büroräumlichkeiten Altes Rathaus, Neues Rathaus, Gruberstraße, Berufsfeuerwehr, Verwaltung des KJS (Rudolfstraße)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Stromverbrauch steigt Jahr für Jahr. Die grenzenlose Verfügbarkeit von Energie ist für uns in den letzten Jahrzehnten zur angenehmen Gewohnheit geworden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrisen müssen wir alle ganz bewusst Strom sparen. Als öffentliche Einrichtung müssen wir als Vorbild vorangehen und einen Beitrag zum gemeinsamen Bewältigen der akuten Energiekrise, aber auch ganz allgemein zum Schutz unseres Klimas, leisten.

Raumtemperatur ist zu reduzieren: Ein Grad weniger Raumtemperatur reduziert den Energieaufwand für das Heizen jährlich um ca. 6 %. Deswegen hat der Magistrat Linz beschlossen, die Raumtemperaturen in Büroräumlichkeiten flächendeckend möglichst auf 19° Celsius zu reduzieren, wobei diese Temperaturvorgabe keinesfalls unterschritten werden darf. Soweit technisch möglich wird diese Einstellung durch das GMT zentral vorgenommen. Auf die Durchführung entsprechender zusätzlich notwendiger Einstellungen an den Heizkörpern hat jede Führungskraft in seinem / ihrem Bereich hinzuweisen. Für technische Rückfragen steht Ihnen jederzeit die Abteilung Technisches Gebäudemanagement zur Verfügung. Nach Dienstschluss oder an den Wochenenden werden die Temperaturen in den Räumlichkeiten entsprechend weiter abgesenkt, wobei besonders darauf geachtet wird, dass die 19° Untergrenze am Montag zu Dienstbeginn nicht unterschritten wird.

Um tatsächlich einen Energiespar-Effekt zu erreichen, darf die Raumtemperatur nicht durch ein elektrisches Heizgerät (Heizstrahler) angehoben werden. Solche Heizgeräte verbrauchen außergewöhnlich viel Energie und dürfen deswegen keinesfalls eingesetzt werden.

Stoßlüften: Ein kurzes Öffnen mehrerer Fenster stellt die einzig richtige Form des Lüftens dar. Dies ermöglicht einen Luftaustausch im Raum, bei dem möglichst wenig Energie nach draußen entweicht. Sobald der Lüftungsvorgang nach 1-5 Minuten abgeschlossen ist, müssen alle Fenster wieder komplett geschlossen werden. Das Kippen von Fenstern ist in jedem Fall zu vermeiden!

Stromsparen im Büroalltag: Der Magistrat Linz erbringt jeden Tag eine Vielzahl an Leistungen für die Linzer Bürger*innen. Dafür sind viele Büroräumlichkeiten und eine Vielzahl von IT-Geräten notwendig. Gerade aufgrund der großen Anzahl der Stromverbraucher, seien es Leuchten, Drucker oder Laptops, kann der Magistrat Linz in seinem Büroalltag mit einfachen Mitteln einen erheblichen Beitrag zum Energiesparen leisten.

Licht sparen: Beim Verlassen eines Raumes ist stets das Licht abzuschalten. Generell ist mit Beleuchtung möglichst sparsam umzugehen und einer Belichtung des Arbeitsplatzes durch Tageslicht jedenfalls Vorzug zu geben.

Stand by Modus abschalten: Zehn Prozent des Haushaltsverbrauchs an Strom gehen auf „Stand by“ zurück. Übers Jahr gesehen verbrauchen manche Geräte sogar mehr Strom im Stand by-Modus als im tatsächlichen Betrieb. Geräte sollten daher nach Gebrauch oder Dienstschluss gänzlich ausgeschaltet werden. Um dies einfach zu handhaben, bewähren sich Steckdosenleisten mit Ein/Aus Kippschalter.

Energiesparmodus nützen: Sofern Geräte einen Energiesparmodus aufweisen, ist dieser so weit wie möglich zu benutzen.

Geltungsdauer: Diese Dienstanweisung gilt für die Heizperiode 2022/2023 Freundliche Grüße

Ulrike Huemer Magistratsdirektorin

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