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    Logoverwendung von Fußballvereinen: Linzer Anwalt rät zur Vorsicht

    23. Oktober 2019
    in Freizeit
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    Immer noch in aller Munde ist der 21.000 Euro teure Vergleich rund um die Verwendung des LASK-Logos im Rahmen einer Public Viewing-Ankündigung. Wir plauderten mit den renommierten Linzer Anwalt und Fußball-Fan Klaus Fuchs. Er rät Gastronomiebetrieben, aber auch Unternehmen zur Vorsicht im Umgang mit (Vereins)Logos.

    Wie sehen Sie die LASK-„Logo-Causa“ rund um JOSEF-Wirt Günter Hager?
    Rechtlich ist es eine eindeutige Sache, aber es ist eher eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wegen so etwas sofort klagen – das tut man einfach nicht.

    Warum?
    Herr Hager generiert mit seinen Übertragungen ja auch Interesse am LASK – und nicht wenige besuchen aufgrunddessen dann wirklich auch das Stadion. In Wahrheit ist es eine Win-win Situation. Hier in Einbahnsystemen zu denken und zu handeln, finde ich, auch wenn es rechtlich ok ist, nicht angebracht.

    Viele Wirte sind jetzt verunsichert.
    Verständlich, denn viele bieten ja ähnliche Übertragungen an, um den Gästen etwas zu bieten. Es gibt natürlich auch einen gewissen Graubereich.

    Was meinen Sie da genau mit „Graubereich“?
    Manche Wirte und Gasthäuser haben in ihren Lokalen Logos, Wimpeln oder Bilder ihres Lieblingsvereins aufgehängt. Eine Art „Fan-Ecke“ ist meiner Ansicht nach zwar unproblematisch. Aber wenn der Gastronom davon ein Foto macht und damit wirbt, könnte es ebenfalls ein böses Erwachen geben.

    Und wie schaut die Sache aus, wenn zum Beispiel ein Handwerker auf seinem Lieferwagen oder seinen Firmenauto hinten einen Logo-Aufkleber des LASK befestigt hat?
    Das kann ebenfalls zum Problem werden, wenn damit das eigene Unternehmen beworben wird. Auf einem Lieferwagen wäre ein Logo-Aufkleber allerdings dann nicht rechtswidrig, wenn damit NICHT  das eigene Unternehmen beworben wird. Das einfache Bekenntnis, ein Fan zu sein, ist natürlich in Ordnung.

    Es gibt auch immer wieder Firmen, die nach Siegen ein Inserat schalten, in dem sie ihrem Lieblingsklub gratulieren. Wie schaut es da aus?
    Grundsätzlich kein Problem. Wenn mit der Gratulation wiederum in Wahrheit das eigene Unternehmen beworben wird – und das ist ja meist der Sinn, wenn ein Unternehmen einen Verein gratuliert – dann ist das eine Sympathiekundgebung, die auch das eigene Unternehmen sympathisch machen soll. Das Logo also besser weglassen.

    Gibt’s eine andere rechtssichere Lösung?
    Schriftlich beim Verein um Erlaubnis ansuchen, alles andere wäre nach diesem Präzedenzfall im Fußballsport gefährlich. Oder einen anderen Verein suchen, der sich nicht in solchen Spitzfindigkeiten verliert (lacht) – das war natürlich als Scherz gemeint, weil man seinen Lieblingsklub ja nicht so leicht aufgibt.

    Macht es rechtlich einen Unterschied ob es sich wie beim LASK um einen Verein oder eine GmbH handelt?
    Nein. Markenrechte haben mit der Rechtsform nichts zu tun.

    Weitere Infos zu Klaus Fuchs: www.fuchs-weiss.com

     

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