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Scooter-Verbotszonen als Lösung?

Probleme mit Leihscootern reißen nicht ab

24. April 2025
in Linz, Politik
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Was einst als umweltfreundliche Alternative im städtischen Verkehr gedacht war, hat sich in vielen Städten zum Problem entwickelt: Leih-Scooter sind aus dem Stadtbild kaum mehr wegzudenken – allerdings nicht als Zeichen moderner, geordneter Mobilität, sondern häufig als Sinnbild von Unordnung und Konflikt im öffentlichen Raum. Immer öfter beschweren sich Bürger über Scooter, die Gehwege blockieren, riskant gefahren werden oder für gefährliche Situationen sorgen – besonders für ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Linzer FPÖ fordert nun Verbotszonen in besonders sensiblen Bereichen.

Die Realität ist ernüchternd: Unfallzahlen steigen, das subjektive Sicherheitsgefühl sinkt – und der Unmut wächst. Trotz mehrfacher Versuche, durch freiwillige Vereinbarungen mit Verleihfirmen Abhilfe zu schaffen, hat sich die Lage in Linz bislang kaum verbessert. Eine rechtssichere Regelung auf kommunaler Ebene ist juristisch derzeit nicht möglich, wie eine Prüfung durch den Magistrat kürzlich bestätigte.

Daher braucht es klare gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene, sagt Manuel Matsche von der Linzer FPÖ. Nur durch eine entsprechende Ergänzung der Straßenverkehrsordnung – etwa in Form eines eigenen „Scooter-Paragrafen“ – könnten Städte und Gemeinden selbstbestimmt und rechtssicher regeln, ob, wo und in welchem Ausmaß Leih-Scooter erlaubt oder untersagt werden sollen. Diese gesetzliche Anpassung sei nicht als Angriff auf neue Mobilitätsformen zu verstehen, sondern als notwendiges Werkzeug, um Ordnung, Sicherheit und Lebensqualität in den Städten zu wahren.

Vor diesem Hintergrund stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion den Antrag, eine Resolution an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu schicken. Inhalt: „Der Bundesminister wird ersucht, umgehend eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung auszuarbeiten, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, den Verleih und die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum – je nach örtlichem Bedarf – ganz oder teilweise zu untersagen.“

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