Stationärer Handel: KEIN grundsätzliches Recht auf Umtausch
Während im Online-Handel ein grundsätzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht, gibt es dieses beim Kauf im stationären Handel nicht, sondern ist Vereinbarungssache. Die gute Nachricht: Viele Geschäfte räumen dennoch großzügige Umtauschfristen oder geben sogar eine Geld-Zurück-Garantie. Die AK Oberösterreich hat die Rückgabe-Bedingungen beliebter Geschäfte zusammengefasst.
“Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob das Geschenk gut ankommt, vereinbaren Sie mit dem Geschäft die Rückgabe oder die Umtauschmöglichkeit. Denken Sie daran auch einen ausreichenden Zeitraum festzulegen. Idealerweise lassen Sie sich alles am Kassazettel oder der Rechnung schriftlich bestätigen”, raten die Experten der AK OÖ. Und: “Bewahren Sie die Verpackung auf – oft verlangen die Firmen die Rückgabe im Originalkarton.”
Hat man die Geschenke im Online-Handel bestellt, kann man bei (fast) allen Produkten den Rücktritt erklären. Das bedeutet, man kann die Ware zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Zu beachten ist, dass der Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen (ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung) erfolgen muss. Die Feiertage beziehungsweise die Wochenenden verlängern diese 14 Tage übrigens nicht!
Auch bei Rückgabe im Online-Handel ist man verpflichtet, die originalverpackte Ware an die Firma zu senden. Ein Problem ist die Sache mit der Rücksendung und der Rücküberweisung des Kaufpreises freilich, wenn man die Ware in irgendeinem ausländischen Onlinehsop bestellt hat. Hier droht nicht selten eine Odyssee, wann und ob man sein Geld überhaupt zurückerhält.
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