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    Hein: „Sperre des Urfahraner Jahrmarktgeländes ist rechtlich unumgänglich“

    24. August 2017
    in Linz
    Vizebürgermeister Markus Hein

    Vizebürgermeister Markus Hein

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    In den letzten Wochen löste die bevorstehende Sperre der Parkflächen auf dem Urfahraner Jahrmarktgelände nach dem kommenden Herbstmarkt hohe mediale Aufmerksamkeit aus. Viele Meldungen und Forderungen sind seitdem im Umlauf. Der zuständige Stadtrat Markus Hein erklärt die einzelnen Punkte, räumt aber auch mit falschen Erwartungen auf.

    „Insbesondere ÖVP-Politiker erzeugen mit ihren Vorschlägen und Einschätzungen bei den unmittelbar Betroffenen eine unrichtige Erwartungshaltung“, sagt Infrastrukturstadtrat Markus Hein: „Es ist verantwortungslos, wenn aus wahltaktischen Überlegungen heraus versucht wird, den bisherigen Parkplatznutzern eine fasche Hoffnung vorzugaukeln. Gerade das Verhalten schwarzer Politiker in Land und Stadt sowie das äußerst aggressive und unsachliche Vorgehen des ÖVP-Pendlersprechers NAbg. Michael Hammer haben diese Lawine erst losgetreten.“ Tatsächlich sei das Gelände aus rechtlichen Gründen zu sperren, eine etwaige Umwidmung würde sich über einen mehrjährigen Zeitraum ziehen, so Hein. „Werden die anderslautenden Ankündigungen im Detail betrachtet, ist leicht ersichtlich, dass diese nicht so einfach umsetzbar sind, wie es seitens der ÖVP oftmals blauäugig dargestellt wird.“

    These 1 (LH-Stv. Strugl): „Das Urfahraner Jahrmarktgelände muss nicht gesperrt werden“
    Hein: „Nachdem die vertiefende rechtliche Beurteilung eines externen Experten eindeutig zum Ergebnis gekommen ist, dass auf dem Urfahraner Jahrmarktgelände außerhalb von Veranstaltungen nicht geparkt werden darf, muss die zuständige städtische Behörde (verbindlich!) eine sofortige Untersagung der Nutzung als Dauerparkplatz aussprechen. Es gibt hier keinen Ermessensspielraum. Auch liegt keine rechtliche Expertise vor, die dieser rechtlichen Beurteilung fundiert entgegentreten würde, geschweige denn sie widerlegen könnte. Das entsprechende Verfahren und die Vorbereitungen für eine Sperre laufen bereits.“

    These 2 (LH-Stv. Strugl): „Eine Umwidmung ohne UVP ist in zwei bis drei Monaten machbar“
    Hein: „Fakt ist: Eine Umwidmung kann keinesfalls in zwei bis drei Monaten durchgeführt werden. LH-Stv. Strugl hat in seiner Kalkulation nur die Dauer für jenen Teil des Verfahrens einbezogen, der das Land OÖ betrifft. Alleine der Verfahrensweg in der Gemeinde (Stadt Linz) würde diesen Zeitraum mindestens verdoppeln. Sollten Einwendungen gegen diese Umwidmung eingebracht werden, ist von einer wesentlich längeren Dauer auszugehen. Auch kann bei der Umwidmung nicht ohneweiters die UVP-Pflicht ignoriert werden. Aus dem UVP-Gesetz geht eindeutig hervor, dass die Umgebung (z. B. Tiefgarage Lentia, Tiefgarage Neues Rathaus, Tiefgarage Kaarstraße,…) mitbetrachtet werden müsste. In einem Luftsanierungsgebiet, wie im südlichen Teil von Urfahr, ist zudem die Wahrscheinlichkeit eines positiven UVP-Verfahrens äußerst gering.“

    Auch die von LH-Stv. Strugl vorgeschlagene zweistufige Umwidmung für maximal 749 Parkplätze wären laut Hein zum einen der Versuch, die UVP-Pflicht zu umgehen und zum anderen würde dadurch im Umwidmungsverfahren zumindest eine strategische UVP ausgelöst. Die Umgebung muss (wie oben bereits angeführt) mit einbezogen werden und es ergibt sich so kumuliert ein Ergebnis von weit mehr als 750 Parkplätzen. Hein: „Dies kann wiederum nur dazu führen, dass eine UVP auch bei 749 Parkplätzen (direkt auf dem Gelände) notwendig wird.“

    Des Weiteren wäre eine Umwidmung, die alleine zu dem Zweck vorgenommen wird, um nachträglich die Errichtung eines Parkplatzes im Grünland zu ermöglichen, wahrscheinlich nur schwer mit den Erfordernissen des sog. „Bad-Ischler Erkenntnisses“ des VfGH zu vereinbaren. Nachträgliche „Verbesserungen“ im Bebauungs- oder Flächenwidmungsplan sind im Lichte des Gemeinwohls – das verpflichtend für jede Änderung vorgesehen ist – jedenfalls bedenklich.

    These 3 (ÖVP-Fraktionsobmann GR Martin Hajart): „Das Urfahranermarkt-Areal hätte 2008 einfach und ohne Sperre umgewidmet werden können“
    Hein: „Eine Umwidmung wäre 2008 nur dann notwendig gewesen, wenn der Stadt Linz auch damals schon eine entsprechende rechtliche Beurteilung vorgelegen wäre. Im Zusammenhang mit der Änderung blieben der Sachverhalt und die rechtliche Konsequenz dabei allerdings völlig ident. Auch 2008 hätte die Behörde eine umgehende Dauerparknutzung untersagen müssen. Die Verfahrensdauer hat sich seit damals nicht entscheidend geändert.“

    Komplexe Situation verhindert schnelle Umwidmung
    Wegen dieser sehr komplexen rechtlichen Situation ist nicht mit einem schnellen Umwidmungsverfahren zu rechnen. Nur LH-Stv. Strugl könnte, nachdem das Land diese Lawine losgetreten hat, eine schnelle Lösung mit einer Änderung des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes (Dauerparken soll auf Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen ermöglicht werden) herbeiführen. „Der Ball liegt somit ausschließlich beim Land Oberösterreich!“, so Hein.

     

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