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Raucher atmen auf: doch kein Tschickverbot in der Gastronomie

19. Dezember 2015
in verQUERt I Satire
Qualme et circensis: Es darf weiter geraucht werden.

Qualme et circensis: Es darf weiter geraucht werden.

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Puuuh – die Raucher husten – äh, atmen befreit auf: Endlich repariert der Gesetzgeber das heimische Rauchergesetz. Rauchen ist ab sofort verboten bzw. erlaubt bzw. ja, nein oder weiß nicht. „Mit der Novellierung ist ein ganz großer Wurf gelungen, alle Klarheiten wurden endgültig beseitigt“, tönt selbstbewusst das Gesundheitsministerium. Die verQUERt-Redaktion hat alle Fakten dazu.

Das Wichtigste vorweg: ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie wird es nicht geben. An den geraden Wochentagen soll in den heimischen Kneipen das Pofeln weiter erlaubt bleiben, ausgenommen davon sind lediglich Dienstag, Donnerstag und Samstag. Auch an Sperrtagen bleibt Rauchen gestattet, zusätzlich soll es am 32. April und 12. Oktember spezielle „Rauchertage“ geben, an denen in der gesamten Gastronomie geraucht werden darf, was das Zeug hält. „Besser als gar nichts“, jubeln die Wirte-Interessensvertreter in der Wirtschaftskammer nahezu euphorisch.

Anhebung des Raucher-Mindestalters
Auch im Jugendschutz gibt es einige Optimierungen. Das Raucher-Mindestalter wird leicht angehoben. Zukünftig dürfen junge Menschen erst ab einem Alter von 75 Jahren rauchen, sofern zumindest ein Elternteil mit dabei ist: „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Lunge in höherem Alter weniger Schaden beim Rauchen nimmt“, begrüßt Lungen-Oberarzt Benno Beuschl vom AKH Linz die sinnvolle Maßnahme. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die mittels Indianer-Ehrenwort hoch und heilig versprechen, nicht zu inhalieren. Sie sollen sich „in vertretbarem Ausmaß“ weiter dem Rauchen hingeben dürfen.

Rauchen am Balkon: Ja, aber…
Aufgehoben wurde hingegen das umstrittene Balkon-Rauchverbot. Gleichzeitig tritt die Regel in Kraft, dass die über dem jeweiligen Raucher wohnenden Partei einen Eimer Wasser pro gerauchter Zigarette straffrei hinunterschütten darf. Die Wasserkosten hat der Raucher zu tragen.

Erleichterung für Zigarrenraucher mit kleinem Penis
Völlig unberührt vom neuen Rauchergesetz bleibt die Regelung für Zigarrenraucher: Wer einen sogenannten „Penisausweis“ bei sich trägt, in dem bestätigt wird, dass die Gemächt-Länge 5 cm nicht überschreitet, darf seine Zigarren weiter rauchen – und das sogar in seinem BMW X5. Dasselbe gilt auch für Pfeifenraucher, insofern sie dabei einen Hut tragen und den Besitz eines Opel-Mittelklassewagens nachweisen können.

 

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