• Kult-Fahrgeschäft kehrt zurück!
Die Vorfreude steigt: In genau 67 Tagen öffnet der Urfahraner Herbstmarkt 2026 seine Tore. Von 25. September bis 4. Oktober verwandelt sich das Marktgelände wieder in OÖs größten Vergnügungspark – und schon jetzt steht fest: Die Besucher dürfen sich auf mindestens ein neues, fast 30 Meter hohes  Fahrgeschäft freuen. Wir wissen welches!

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Wettbüros? Da kann man halt nichts machen // Die Woche in Linz #08

Immer hier: Der wichtigste Kommentar über die aktuelle Woche in Linz

6. Juni 2026
in Meinung
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Linz ist auf dem besten Weg, nach Kulturhauptstadt und Unesco City of Media Arts auch Welt-Wettbürohauptstadt zu werden. Sowohl auf der Landstraße – einstmals die Prachtmeile von Linz, ja von Oberösterreich – als auch auf der nördlichen Verlängerung, der Hauptstraße Urfahr, eröffnen in prominenter Lage weitere Filialen dieses Geschäftszweigs. Wie so oft zuckt  die Stadtpolitik mit den Achseln und sagt: Da kann man halt nichts machen. Auch die „Gewinnquoten“ des seit geraumer Zeit tätigen Linzer City Managers, der sich eigentlich genau um solche Dinge kümmern sollte, tümpeln an der Nulllinie herum. Was macht der Mann eigentlich beruflich?

Keine öffentliche Wortmeldung, keine nach außen hin sichtbare Aktivität und keine Meilensteine – nach über fünf Monaten Amtszeit könnte man da schon die eine oder andere erste Duftspur von Jürgen Landerl-Brameshuber erwarten, aber bislang ist da nur Dunkelflaute. „Als kommunikationsstarker Netzwerker mit offenem Blick für neue Entwicklungen möchte Jürgen Landerl-Brameshuber die Linzer Innenstadt gemeinsam mit den Betrieben weiter stärken und aktiv mitgestalten. Seine klare strategische Ausrichtung und sein Engagement gelten einer lebendigen, attraktiven City, die Handel, Kulinarik und Kultur vereint“, hieß es seitens der Stadt Linz noch zu Jahresbeginn. Na vielleicht passiert ja noch irgendeine wahrnehmbare Aktivität bis Anfang Juli, ehe die Stadt Linz traditionell in die zweimonatige Sommerpause abtaucht. Allzu optimistisch sollte man da aber nicht sein.

Zurück zu den Wettbüros: Dort scheint nicht nur bei den Standorten und der wachsenden Anzahl Wildwuchs zu herrschen. Selbst wenn man als Stadt zugegebenermaßen rechtlich nur sehr begrenzt gegen Wettbüro-Standorte vorgehen kann, kann die Stadt Wünsche, Vorgaben oder eine Art Pflichtenheft erstellen, dessen Einhaltung man den jeweiligen Betreibern zumindest „empfiehlt“. Auch von den Leihscooter-Unternehmen wurde in Form eines freiwilligen Memorandums ein Entgegenkommen in gewissen Bereichen eingefordert – und es hat zumindest teilweise funktioniert. Das ginge auch bei den Wettbüros, denn: Man kann als Stadt bei der Betriebsanlagengenehmigung zumindest maximal „lästig“ sein – und zumindest für einen größtmöglichen Anrainerschutz sorgen.

Denn: Die Betriebsanlagengenehmigung legt fest, unter welchen konkreten Bedingungen ein Lokal oder Betrieb an einem bestimmten Standort betrieben werden darf. Dabei werden unter anderem Öffnungszeiten, Lärmschutzmaßnahmen, Musikbeschallung, Lüftungs- und Abluftanlagen, Geruchsbelastungen, Anlieferzeiten, Parkplätze, Verkehrserschließung, Brandschutz, Sicherheitsvorkehrungen sowie Umwelt- und Abfallauflagen geregelt. Da besteht seitens der Stadt jede Menge Spielraum, weil die Wettbüros sehr oft auch eine Ausschank samt Gastronomie betreiben.

„Ein Schelm, der Böses denkt: Die Stadt verdient an und mit den Wettbüros ganz gut mit.“

Gastronomie? Ja – Wettbüros bieten, um die oftmals nur bedingt „ehrenwerte“ Wettkundschaft so lange wie möglich an den Wett-Terminals zu halten, Getränke und kleine Speisen oft zu absoluten Dumpingpreisen an, mit denen herkömmliche, alteingesessene Beisln absolut nicht mithalten können. Das Bier unter vier Euro und der Spritzer unter drei Euro sollen dort keine Seltenheit sein, dazu alle Fußball-, Basketball-, Tennis-, Football- und sonstigen Spiele und Sportarten aus allen großen, weltweiten Ligen nicht im Pay-TV, sondern gratis auf XL-Leinwänden bis um zwei Uhr morgens oder noch länger.

„Einerseits will man kräftig mitkassieren, andererseits aber die Anbieter (und die leidtragende Zielgruppe) nicht vergrämen, während man gleichzeitig nach außen hin den Empörten, den Kämpfer für die Gesundheit oder den hehren Ritter gegen das Glücksspiel gibt.“

Ein Schelm, der Böses denkt: Die Stadt verdient an und mit den Wettbüros ganz gut mit. In der Novelle des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes vom 14. November 2025 wurden die Höchstsätze geändert. Die Maximaltarife für Spielapparate stiegen von 50 auf 69 Euro (unter acht Apparate) bzw. von 75 auf 103 Euro (mehr als acht Apparate an einem Standort) je Apparat. Bei den Wettterminals erhöhte sich die Lustbarkeitsabgabe von 250 auf 343 Euro je Wettterminal. Wenn man das Angebot und die wenig einladenden Wettbüros tatsächlich zurückdrängen möchte (und damit auch die Konsumenten und vor allem die Anrainer schützt), hätte man die Abgaben zum Jahreswechsel jedoch nicht in solch homöopathischen Dosen erhöht, sondern um einiges kräftiger.

Es ist halt so wie beim Rauchen: Einerseits will man kräftig mitkassieren, andererseits aber die Anbieter (und die leidtragende Zielgruppe) nicht vergrämen, während man gleichzeitig nach außen hin den Empörten, den Kämpfer für die Gesundheit oder den hehren Ritter gegen das Glücksspiel gibt. Eigentlich abscheulich.

 

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