• 🎉🥳🍾 Ab morgen: Nach über sechs Jahren ist Kleider Bauer zurück!

Morgen öffnet Kleider Bauer auf der Linzer Landstraße wieder seine Türen. Das traditionsreiche Modehaus wurde dafür umfassend umgebaut – und präsentiert sich praktisch komplett neu. 👏

Auch architektonisch kann sich das Ergebnis sehen lassen: Verantwortlich zeichnet das renommierte Linzer Architekturbüro Riepl Riepl. Klare Linien, viel Glas und schlichte Eleganz prägen das neue Haus.

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Hinterfragenswürdige Geschäfte

Linzer Kontrollamt listet alle Vorgänge rund um kritische Vergaben an Unternehmen des Gatten von Linzer Magistratsdirektorin auf

17. Dezember 2025
in Linz, Politik
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Unter dem Titel „Geschäftsbeziehung zwischen H. Group und der Stadt Linz sowie der UGL“ führte das Kontrollamt der Stadt Linz eine Sonderprüfung durch. Brisant ist der Fall insofern, weil es sich bei der „H. Group“ um das Unternehmen des Gatten der Linzer Magistratsdirektorin Ulrike Huemer handelt. 72 Aufträge mit einem Volumen von knapp 14 Millionen wurden unter Ex-Bürgermeister Klaus Luger ausgerechnet an diese Firma vergeben. Und die Geschäftsbeziehung beginnt ziemlich genau mit Lugers Amtsantritt und endet mit seinem Abgang. Den Stein ins rollen brachte Gemeinderat Lorenz Potocnik von LinzPLUS, er hat diese Geschäftsbeziehung Anfang 2021 aufgedeckt und 2024 als Prüfantrag ans Kontrollamt eingebracht. Das Ergebnis der daraufhin eingeleiteten Sonderprüfung liegt nun vor.

Im damaligen Gemeinderatsantrag von LinzPLUS wurde wird auf ein mögliches Naheverhältnis zwischen dem Eigentümer der H. Group und dem ehemaligen Bürgermeister sowie der Magistratsdirektorin Mag. Ulrike Humer  hingewiesen. Das Kontrollamt hat chronologische Eckdaten relevanter Ereignisse der beiden im Gemeinderatsantrag genannten Organe tabellarisch dargestellt.

Screenshot

„72 Aufträge mit einem Volumen von knapp 14 Millionen wurden ausgerechnet an diese Firma vergeben. Und die Geschäftsbeziehung beginnt ziemlich genau mit Lugers Amtsantritt und endet mit seinem Abgang. Das ganze sieht demnach aus wie Freunderlwirtschaft, riecht nach Freunderlwirtschaft ist aber offiziell ‚korrekt‘ und im Einklang mit den Compliance-Regeln…. Konsequenzen gibt es daher keine, außer, dass die Geschäftsbeziehung auch dank unseres Einsatzes endlich beendet ist.“
Lorenz Potocnik / LinzPLUS

Sieben Unternehmen der UGL (Lagis Internet Service Provider GmbH, LINZ STROM GAS WÄRME GmbH, MANAGEMENTSERVICE LINZ GmbH, IKT Linz Infrastruktur GmbH, IKT Linz GmbH, Flughafen Linz GesmbH und GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH) und der Magistrat der Landeshauptstadt Linz haben von 2013 bis zum 1. Quartal 2025 insgesamt 72 Aufträge mit einer Auftragssumme von 13.850.770 Euro an Unternehmen der H. Group vergeben, einige davon als Direktvergaben.


Zusammenfassung der Empfehlungen des Kontrollamts (Auszug):

Empfehlungen an die LINZ AG:

  • Das Kontrollamt empfiehlt, als Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens und die spätere Beurteilung der Preisangemessenheit ab einem festzulegenden Wert Auftragswertschätzungen durchzuführen und diese zu dokumentieren.
  • Das Kontrollamt empfiehlt bei Direktvergaben (außer in begründeten Ausnahmefällen) zur Sicherstellung der Preisangemessenheit Vergleichsangebote einzuholen, ein Absehen von Vergleichsangeboten zu begründen und auf die Dokumentation der Preisangemessenheitsprüfung zu achten.
  • Das Kontrollamt empfiehlt, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die über die erforderliche gewerberechtliche Befugnis verfügen.
Screenshot

Empfehlungen an die IKT:

  • Das Kontrollamt empfiehlt, als Grundlage für die richtige Wahl des Vergabeverfahrens und die spätere Beurteilung der Preisangemessenheit ab einer festzulegenden Grenze vor der Einholung von Angeboten eine Auftragswertschätzung durchzuführen und diese zu dokumentieren.
  • Das Kontrollamt empfiehlt, die neue IKT-Einkaufs- und Vergaberichtlinie, gemäß der ab einem Auftragswert von EUR 2.000 die Einholung von mindestens drei Angeboten vorgesehen ist und Abweichungen nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen zulässig sind, künftig konsequent einzuhalten.
  • Das Kontrollamt empfiehlt, bei BBG-Abrufen über EUR 50.000 die gesetzliche Pflicht zur Bekanntgabe der Kerndaten einzuhalten.
  • Das Kontrollamt empfiehlt der IKT-Geschäftsführung, die Zustimmung zu den aus Compliance-Gründen vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Geschäften stets vor Vertragsabschluss vom Aufsichtsrat einzuholen. Die Zustimmung ist im Protokoll ausdrücklich zu vermerken.

Empfehlungen an die Stadt Linz:

  • Das Kontrollamt empfiehlt der Stadt Linz, das Formblatt für Aufsichtsratsmitglieder (Beilage 2 der Beteiligungsrichtlinie) durch anschauliche Beispiele und typische
    Konstellationen von Befangenheitsgründen und Interessenkonflikten zu ergänzen, um aufsichtsratsersetzende Beiräte bzw. Aufsichtsräte zukünftig stärker für dieses Thema zu sensibilisieren.
  • Das Kontrollamt empfiehlt der Stadt Linz, schon bei Bestellung von aufsichtsratsersetzenden Beirät*innen bzw. Aufsichtsrät*innen verstärkt auf Konstellationen zu achten, die mögliche Befangenheitsgründe bzw. Interessenkonflikte beinhalten könnten.

Empfehlungen an die FLG:

  • Das Kontrollamt empfiehlt der FLG, Aufträge erst nach schriftlicher Beauftragung zu beginnen sowie mangelhafte oder verfrühte Rechnungslegung nicht zu akzeptieren.
  • Das Kontrollamt empfiehlt, den geschätzten Auftragswert zukünftig vor Einleitung des Vergabeverfahrens (insbesondere vor dem Einholen von Angeboten) zu er-
    mitteln. Die Auftragswertschätzung sollte dabei von der Dokumentation der Angebotsprüfung durch ein eigenes Formular klar getrennt werden.
  • Das Kontrollamt empfiehlt, bei Direktvergaben nicht mehrfach die Ausnahmeklausel der internen Vergabeordnung heranzuziehen, sondern auch im Sinne einer
    Bieterrotation in gewissen Abständen Vergleichsangebote einzuholen. Auf eine Prüfung der Preisangemessenheit der Leistung und deren Dokumentation sollte geachtet werden.
  • In Anbetracht dieser Kostenrelation wird empfohlen, zukünftig Überlegungen anzustellen, ob die externe Begleitung wirtschaftlich sinnvoll und aufgrund der Sachlage notwendig ist, oder ob sich nicht mit hausinternen Ressourcen und Marktsondierungen auch gleichwertige Ergebnisse erzielen lassen.

Empfehlung an die GWG:

  • Das Kontrollamt empfiehlt, die interne Vergabeordnung in Hinblick auf Vergleichsangebote einzuhalten bzw. bei begründeten Ausnahmen von derselben einen Aktenvermerk zu verfassen.

 

 

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