Keine rechtliche Bindung
In der aktuellen Debatte über ein mögliches Rauchverbot im Freien ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der entsprechenden Initiative der EU lediglich um eine unverbindliche Empfehlung handelt. Sie besitzt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Damit diese in Österreich wirksam wird, müsste sie zunächst in nationales Recht umgesetzt werden – ein Schritt, der derzeit jedoch wenig wahrscheinlich erscheint. Auch das Gesundheitsministerium hat sich jüngst ablehnend dazu geäußert. Der Hauptgrund: Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen werden in Österreich bereits umgesetzt.
So gilt etwa seit 2018 ein striktes Rauchverbot auf den Außenflächen von Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder. In überdachten Gastgärten wiederum ist das Rauchen seit 2019 nur dann erlaubt, wenn mindestens die Hälfte der Seitenflächen vollständig offen ist und so ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt wird. An dieser Regelung soll nach aktuellem Stand auch nichts geändert werden.